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Video 8: Sondervermögen hilft VG Otterbach-Otterberg bei der Aufholjagd

Bürgermeister Harald Westrich (VG Otterbach-Otterberg)

Zusätz­li­che Inves­ti­ti­ons­mit­tel tref­fen in vie­len Kom­mu­nen auf einen erheb­li­chen Nach­hol­be­darf bei Pflicht­auf­ga­ben. Wie die Ver­bands­ge­mein­de Otter­bach-Otter­berg damit umgeht, erläu­tert Bür­ger­meis­ter Harald West­rich in der ach­ten Fol­ge der EA-Video-Rei­he „Son­der­ver­mö­gen für Kommunen“.


Für die Ver­bands­ge­mein­de steht dabei weni­ger die Finan­zie­rung völ­lig neu­er Pro­jek­te im Vor­der­grund. Viel­mehr sol­len die zusätz­li­chen Mit­tel hel­fen, not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen zu bewäl­ti­gen, die sich über Jah­re auf­ge­staut haben. West­rich spricht von einer „Auf­hol­jagd“ bei kom­mu­na­ler Infra­struk­tur – von Feu­er­wehr­ge­rä­te­häu­sern über Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten bis zu Stra­ßen und Brücken.

Feuerwehrgerätehäuser als Schwerpunkt

Bei den eige­nen Inves­ti­tio­nen der Ver­bands­ge­mein­de liegt ein deut­li­cher Schwer­punkt auf den Feu­er­wehr­ge­rä­te­häu­sern. Hier besteht nach Ein­schät­zung West­richs kon­kre­ter Hand­lungs­be­darf, um die Pflicht­auf­ga­ben der Kom­mu­ne dau­er­haft erfül­len zu können.

Das Son­der­ver­mö­gen eröff­net dabei auch die Mög­lich­keit, bestehen­de För­de­run­gen zu ergän­zen. Wo regu­lä­re För­der­pro­gram­me nur einen Teil der Kos­ten über­neh­men, kön­nen zusätz­li­che Mit­tel hel­fen, den ver­blei­ben­den kom­mu­na­len Anteil zu finan­zie­ren. Gera­de für finanz­schwa­che Kom­mu­nen kann dies ent­schei­dend dafür sein, not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen tat­säch­lich umzusetzen.

West­rich macht zugleich deut­lich, dass die Ver­bands­ge­mein­de nicht alle Auf­ga­ben aus dem Son­der­ver­mö­gen finan­zie­ren will. Für ande­re Berei­che sol­len wei­ter­hin die jeweils vor­han­de­nen För­der­pro­gram­me genutzt werden.

300.000 Euro für jede Ortsgemeinde

Zwei Drit­tel der der Ver­bands­ge­mein­de zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel wer­den für Auf­ga­ben der VG ver­wen­det, ein Drit­tel wird an die Orts­ge­mein­den wei­ter­ge­ge­ben. Dabei hat sich die Ver­bands­ge­mein­de für ein beson­de­res Modell ent­schie­den: Jede Orts­ge­mein­de erhält unab­hän­gig von ihrer Ein­woh­ner­zahl pau­schal 300.000 Euro.

West­rich begrün­det die­se Ent­schei­dung mit dem Soli­da­ri­täts­ge­dan­ken inner­halb der Ver­bands­ge­mein­de. Gera­de klei­ne­re Orts­ge­mein­den ver­füg­ten häu­fig über gerin­ge­re finan­zi­el­le Mög­lich­kei­ten. Durch den ein­heit­li­chen Betrag erhal­ten auch sie zusätz­li­chen Spiel­raum für not­wen­di­ge Investitionen.

Geld allein löst nicht alle Probleme

Eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen bei der Umset­zung sieht West­rich aller­dings nicht bei den ver­füg­ba­ren Inves­ti­ti­ons­mit­teln. Auf die Fra­ge nach dem ent­schei­den­den Eng­pass ant­wor­tet er knapp: „Per­so­nal.“

Zusätz­li­che För­der­mög­lich­kei­ten und Inves­ti­ti­ons­pro­gram­me müs­sen in den Ver­wal­tun­gen bear­bei­tet, Pro­jek­te geplant, För­der­an­trä­ge gestellt und Bau­maß­nah­men beglei­tet wer­den. Dafür ste­hen jedoch nur begrenz­te per­so­nel­le Kapa­zi­tä­ten zur Ver­fü­gung. Mehr Geld füh­re des­halb nicht auto­ma­tisch dazu, dass Kom­mu­nen kurz­fris­tig ent­spre­chend mehr Pro­jek­te umset­zen können.

Das Bei­spiel Otter­bach-Otter­berg zeigt damit eine Sei­te des Son­der­ver­mö­gens, die vie­le Kom­mu­nen ken­nen dürf­ten: Die zusätz­li­chen Mit­tel schaf­fen neue Mög­lich­kei­ten – tref­fen aber gleich­zei­tig auf einen erheb­li­chen Bestand not­wen­di­ger Inves­ti­tio­nen und begrenz­te Kapa­zi­tä­ten für deren Umsetzung.

Video-Reihe wird fortgesetzt

Die Video-Rei­he wird fort­ge­setzt Mit den bis­he­ri­gen Gesprä­chen bie­tet die Ent­wick­lungs­agen­tur Rhein­land-Pfalz unter­schied­li­che Per­spek­ti­ven auf die Umset­zung des Rhein­land-Pfalz-Plans. In den kom­men­den Mona­ten wird die Video-Rei­he um wei­te­re Inter­views, Pra­xis­bei­spie­le und Fach­ge­sprä­che ergänzt und beglei­tet so die Umset­zung des Son­der­ver­mö­gens in den Kom­mu­nen kon­ti­nu­ier­lich weiter.

» Pro­jekt­sei­te „Son­der­ver­mö­gen für Kom­mu­nen“
» Inhalts­ver­zeich­nis zum The­ma
» Video-Rei­he zum The­ma
» Down­load: Regio­na­les Umset­zungs­kon­zept des Land­krei­ses Kai­sers­lau­tern (PDF, 34 Sei­ten, 5,1 MB)

Veröffentlicht unter News, Sondervermögen für Kommunen

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