Zusätzliche Investitionsmittel treffen in vielen Kommunen auf einen erheblichen Nachholbedarf bei Pflichtaufgaben. Wie die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg damit umgeht, erläutert Bürgermeister Harald Westrich in der achten Folge der EA-Video-Reihe „Sondervermögen für Kommunen“.
Für die Verbandsgemeinde steht dabei weniger die Finanzierung völlig neuer Projekte im Vordergrund. Vielmehr sollen die zusätzlichen Mittel helfen, notwendige Investitionen zu bewältigen, die sich über Jahre aufgestaut haben. Westrich spricht von einer „Aufholjagd“ bei kommunaler Infrastruktur – von Feuerwehrgerätehäusern über Schulen und Kindertagesstätten bis zu Straßen und Brücken.
Feuerwehrgerätehäuser als Schwerpunkt
Bei den eigenen Investitionen der Verbandsgemeinde liegt ein deutlicher Schwerpunkt auf den Feuerwehrgerätehäusern. Hier besteht nach Einschätzung Westrichs konkreter Handlungsbedarf, um die Pflichtaufgaben der Kommune dauerhaft erfüllen zu können.
Das Sondervermögen eröffnet dabei auch die Möglichkeit, bestehende Förderungen zu ergänzen. Wo reguläre Förderprogramme nur einen Teil der Kosten übernehmen, können zusätzliche Mittel helfen, den verbleibenden kommunalen Anteil zu finanzieren. Gerade für finanzschwache Kommunen kann dies entscheidend dafür sein, notwendige Investitionen tatsächlich umzusetzen.
Westrich macht zugleich deutlich, dass die Verbandsgemeinde nicht alle Aufgaben aus dem Sondervermögen finanzieren will. Für andere Bereiche sollen weiterhin die jeweils vorhandenen Förderprogramme genutzt werden.
300.000 Euro für jede Ortsgemeinde
Zwei Drittel der der Verbandsgemeinde zur Verfügung stehenden Mittel werden für Aufgaben der VG verwendet, ein Drittel wird an die Ortsgemeinden weitergegeben. Dabei hat sich die Verbandsgemeinde für ein besonderes Modell entschieden: Jede Ortsgemeinde erhält unabhängig von ihrer Einwohnerzahl pauschal 300.000 Euro.
Westrich begründet diese Entscheidung mit dem Solidaritätsgedanken innerhalb der Verbandsgemeinde. Gerade kleinere Ortsgemeinden verfügten häufig über geringere finanzielle Möglichkeiten. Durch den einheitlichen Betrag erhalten auch sie zusätzlichen Spielraum für notwendige Investitionen.
Geld allein löst nicht alle Probleme
Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung sieht Westrich allerdings nicht bei den verfügbaren Investitionsmitteln. Auf die Frage nach dem entscheidenden Engpass antwortet er knapp: „Personal.“
Zusätzliche Fördermöglichkeiten und Investitionsprogramme müssen in den Verwaltungen bearbeitet, Projekte geplant, Förderanträge gestellt und Baumaßnahmen begleitet werden. Dafür stehen jedoch nur begrenzte personelle Kapazitäten zur Verfügung. Mehr Geld führe deshalb nicht automatisch dazu, dass Kommunen kurzfristig entsprechend mehr Projekte umsetzen können.
Das Beispiel Otterbach-Otterberg zeigt damit eine Seite des Sondervermögens, die viele Kommunen kennen dürften: Die zusätzlichen Mittel schaffen neue Möglichkeiten – treffen aber gleichzeitig auf einen erheblichen Bestand notwendiger Investitionen und begrenzte Kapazitäten für deren Umsetzung.
Video-Reihe wird fortgesetzt
Die Video-Reihe wird fortgesetzt Mit den bisherigen Gesprächen bietet die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz unterschiedliche Perspektiven auf die Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Plans. In den kommenden Monaten wird die Video-Reihe um weitere Interviews, Praxisbeispiele und Fachgespräche ergänzt und begleitet so die Umsetzung des Sondervermögens in den Kommunen kontinuierlich weiter.
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» Download: Regionales Umsetzungskonzept des Landkreises Kaiserslautern (PDF, 34 Seiten, 5,1 MB)