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Dorfläden in Rheinland-Pfalz: Sonderförderung wird fortgesetzt

(Foto: Pixabay)

Betreiberinnen und Betreiber von Dorfläden können seit Anfang März in Rheinland-Pfalz eine Sonderförderung von bis zu 10.000 Euro beantragen. Damit wird die im Frühjahr 2020 vom Innenministerium (MdI) eingerichtete Sonderförderung mit neuem Schwerpunkt fortgesetzt.

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Ziel ist, die Dorfläden als lebendiger Dorfmittelpunkt und Treffpunkt zu stärken. Neben der finanziellen Förderung ist über das Dorfladenberatungsprojekt M.Punkt RLP auch eine Beratung bei der Neugründung oder dem Erhalt von Dorfläden möglich. Dabei steht die langfristige, eigenständige und wirtschaftliche Tragfähigkeit im Mittelpunkt. Das Angebot richtet sich dabei an die jeweilige Ortsgemeinde.

Auch wenn die ersten Analysen keine tragfähigen Konzepte ergeben, sind möglicherweise andere Lösungen wie rollende Läden oder Wochenmärkte möglich. 41 Dorfläden wurden laut MdI erfolgreich umgesetzt.