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Dorfläden in Rheinland-Pfalz: Sonderförderung wird fortgesetzt

(Foto: Pixabay)

Betrei­be­rin­nen und Betrei­ber von Dorf­lä­den kön­nen seit Anfang März in Rhein­land-Pfalz eine Son­der­för­de­rung von bis zu 10.000 Euro bean­tra­gen. Damit wird die im Früh­jahr 2020 vom Innen­mi­nis­te­ri­um (MdI) ein­ge­rich­te­te Son­der­för­de­rung mit neu­em Schwer­punkt fortgesetzt. 

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(Foto: Pix­a­bay)

Ziel ist, die Dorf­lä­den als leben­di­ger Dorf­mit­tel­punkt und Treff­punkt zu stär­ken. Neben der finan­zi­el­len För­de­rung ist über das Dorf­la­den­be­ra­tungs­pro­jekt M.Punkt RLP auch eine Bera­tung bei der Neu­grün­dung oder dem Erhalt von Dorf­lä­den mög­lich. Dabei steht die lang­fris­ti­ge, eigen­stän­di­ge und wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit im Mit­tel­punkt. Das Ange­bot rich­tet sich dabei an die jewei­li­ge Ortsgemeinde. 

Auch wenn die ers­ten Ana­ly­sen kei­ne trag­fä­hi­gen Kon­zep­te erge­ben, sind mög­li­cher­wei­se ande­re Lösun­gen wie rol­len­de Läden oder Wochen­märk­te mög­lich. 41 Dorf­lä­den wur­den laut MdI erfolg­reich umgesetzt.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Nahversorgung, News, Vor Ort, Wohnen in Kleinstädten

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