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Regionales Zukunftsprogramm (RZN)

Beratung zum Zukunftsprogramm (RZN)

Die­se Sei­te rich­tet sich an die 69 Kom­mu­nen, die am Pro­gramm „Regio­na­les Zukunfts­pro­gramm“ in Rhein­land-Pfalz (RZN) teilnehmen.

Im Pro­jekt „Regio­na­les Zukunfts­pro­gramm“ gibt es in der Posi­tiv­lis­te drei Kapi­tel. Zu jedem Kapi­tel gibt es ein oder meh­re­re Bera­tungs­an­ge­bo­te für die betei­lig­ten Kommunalverwaltungen.

Für das Kapi­tel 1 der Posi­tiv­lis­te bie­tet die Ent­wick­lungs­agen­tur ein Bera­tungs­te­le­fon an.

Das Bera­ter-Team zum Kapi­tel 1 rich­tet sich an die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der teil­neh­men­den Kommunalverwaltungen.

Sie kön­nen auf die­ser Webseite

  • Tele­fon­ter­mi­ne buchen (Mon­tag, Diens­tag, Mitt­woch, Freitag)
  • Mails sen­den

(Zu den Kapi­teln 2 und 3 oder zum Antrags­ver­fah­ren fin­den Sie auf der Web­sei­te der Lan­des­re­gie­rung die pas­sen­den Kontaktdaten.)

1. Termine für Telefonate buchen (Kapitel 1)

Sie kön­nen immer wie­der Ter­mi­ne buchen. Die Ent­wick­lungs­agen­tur kann Sie nur zum Kapi­tel 1 beraten.

Bevor Sie hier einen Termin buchen bitten wir Sie um folgende Vorbereitungen:

Wir hel­fen Ihnen ger­ne wei­ter. Dazu brau­chen wir Ihre Vorarbeiten. 

  • Bit­te lesen Sie die Posi­tiv­lis­te. Die Posi­tiv­lis­te hat Kapi­tel mit Erläu­te­run­gen. Nur auf die­se Kapi­tel und nur auf die­se die Erläu­te­run­gen bezie­hen sich die Maßnahmen.
  • Bit­te lesen Sie die FAQ. Die FAQ wer­den immer wie­der aktua­li­siert und beant­wor­ten bereits zahl­rei­che Fra­gen, die wir aus den lau­fen­den Bera­tun­gen erfah­ren haben.
  • Bit­te erläu­tern Sie Ihr Anlie­gen im Tele­fon-For­mu­lar ver­ständ­lich: Bit­te beschrei­ben Sie Ihre Ideen und die Fra­gen aus­führ­lich und ein­deu­tig. Nut­zen Sie dazu die Posi­tiv­lis­te und die FAQ. 
  • Bit­te ord­nen Sie auf jeden Fall selbst jede Ihrer Ideen einer Posi­ti­on der Posi­tiv­lis­te zu: Bit­te prü­fen Sie dazu selbst, wel­che Maß­nah­me (d.h. drei Zif­fer, z.B. 1.11.5) pas­sen wür­de. Kapi­tel­über­schrif­ten (d.h. zwei Zif­fern, z.B. 1.11) sind kei­ne Maß­nah­men – ihnen kann nichts zuge­ord­net werden. 
  • Erstel­len Sie ein eige­nes Prüf­ergeb­nis. – Ohne Ihr Prüf­ergeb­nis kann die Bera­tungs­stel­le Ihnen nicht weiterhelfen.

Hier kön­nen Sie einen Ter­min zu einem Tele­fo­nat mit der Ent­wick­lungs­agen­tur fest­le­gen. Falls Sie ab hier auf der Sei­te kei­nen „Kalen­der“ sehen, dann aktua­li­sie­ren Sie bit­te Ihren Brow­ser oder nut­zen Sie einen ande­ren Browser.

Sie kön­nen auf die­ser Web­sei­te einen Tele­fon­ter­min zum Kapi­tel 1 buchen und wer­den dann ange­ru­fen.

2. Mail an das Beratungsteam (Kapitel 1)

Sie kön­nen sich mit Fra­gen per Mail an das Team der Ent­wick­lungs­agen­tur wen­den, wenn Sie Fra­gen zu „Kapi­tel 1“ haben. Wir ant­wor­ten zeit­nah per Mail. (Rück­ru­fe kön­nen Sie nur über das oben ange­zeig­te Buchungs­tool buchen.)

Ihre Maß­nah­men sol­len die Gleich­wer­tig­keit der Lebens­ver­hält­nis­se för­dern. Die sol­len ins­be­son­de­re dazu bei­tra­gen, Struk­tur­de­fi­zi­te abzu­bau­en bezie­hungs­wei­se deren Fol­gen abzu­schwä­chen. Dazu sol­len Maß­nah­men berück­sich­tigt wer­den, die eine mög­lichst hohe regio­nal bedeut­sa­me struk­tur­po­li­ti­sche Wir­kung ent­fal­ten (laut § 1 LRZN) und in 36 Mona­ten abge­schlos­sen wer­den können.

Dazu dient ins­be­son­de­re die Posi­tiv­lis­te. Grund­sätz­lich kön­nen Sie Ihre Maß­nah­men außer­halb der Posi­tiv­lis­te bean­tra­gen, wenn sie § 1 LRZN entsprechen.

Bevor Sie Ihre Mail an uns senden:

Wir hel­fen Ihnen ger­ne wei­ter. Dazu brau­chen wir Ihre Vorarbeiten. 

  • Bit­te lesen Sie die Posi­tiv­lis­te. Die Posi­tiv­lis­te hat Kapi­tel mit Erläu­te­run­gen. Nur auf die­se Kapi­tel und nur auf die­se die Erläu­te­run­gen bezie­hen sich die Maßnahmen.
  • Bit­te lesen Sie die FAQ. Die FAQ wer­den immer wie­der aktua­li­siert und beant­wor­ten bereits zahl­rei­che Fra­gen, die wir aus den lau­fen­den Bera­tun­gen erfah­ren haben.
  • Bit­te erläu­tern Sie Ihr Anlie­gen in der Mail ver­ständ­lich: Bit­te beschrei­ben Sie Ihre Ideen und die Fra­gen aus­führ­lich und ein­deu­tig. Nut­zen Sie dazu die Posi­tiv­lis­te und die FAQ. 
  • Bit­te ord­nen Sie auf jeden Fall selbst jede Ihrer Ideen einer Posi­ti­on der Posi­tiv­lis­te zu: Bit­te prü­fen Sie dazu selbst, wel­che Maß­nah­me (d.h. drei Zif­fern, z.B. 1.11.5) pas­sen wür­de. Kapi­tel­über­schrif­ten (d.h. zwei Zif­fern, z.B. 1.11) sind kei­ne Maß­nah­men – ihnen kann nichts zuge­ord­net werden.
  • Erstel­len Sie ein eige­nes Prüf­ergeb­nis. – Ohne Ihr Prüf­ergeb­nis kann die Bera­tungs­stel­le Ihnen nicht weiterhelfen.

Sie kön­nen mit uns einen Tele­fon­ter­min unter www​.ea​-rlp​.de/​b​e​r​a​t​ung ver­ein­ba­ren oder uns eine Mail senden.

Die Ent­wick­lungs­agen­tur Rhein­land-Pfalz kann Ihnen nur zum Kapi­tel 1 des RZN-Pro­jek­tes Aus­kunft geben. Wei­te­re Bera­tungs­stel­len für die Kapi­tel 2 und 3 fin­den Sie auf der Web­sei­te www​.zukunfts​pro​gramm​.rlp​.de.

Die Mailadresse zu Kapitel 1 lautet
rzn-​beratung@​ea-​rlp.​de