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Was darf ein Amtsblatt? „Presseähnlich“ wird es zum Problem

Wo sich Zei­tun­gen aus klei­nen Gemein­den zurück­zie­hen, fül­len häu­fig Amts­blät­ter der Kom­mu­nen die Lücken. Ein aus­führ­li­cher Bei­trag klärt dar­über auf, was zuläs­sig ist.

Zei­tun­gen gera­ten vie­ler­orts unter Druck. Die jour­na­lis­ti­sche Bericht­erstat­tung aus klei­nen Gemein­den lei­det, gele­sen wird mehr und mehr auf Social-Media-Kanä­len. Man­che Zei­tung zieht sich daher aus den Orten zurück. Und man­che Kom­mu­ne wei­tet daher das eige­ne Amts­blatt aus – um häu­fig im wohl­ver­stan­de­nen Sin­ne die The­men der ört­li­chen Zivil­ge­sell­schaft zu verbreiten. 

Doch dür­fen das Kom­mu­nen über­haupt? In einem aktu­el­len Fall in Dort­mund zeich­net sich ab, dass pres­se­ähn­li­che Publi­ka­tio­nen ein Pro­blem dar­stel­len. Das Maga­zin „Kom­mu­nal“ wirft einen Blick auf den Fall und gibt Tipps: Was geht und was nicht? 

Veröffentlicht unter Digitalisierung, EA-Newsletter, Kommunales Wissen, Nahversorgung, News, Vor Ort, Wohnen in Kleinstädten

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