Betreiberinnen und Betreiber von Dorfläden können seit Anfang März in Rheinland-Pfalz eine Sonderförderung von bis zu 10.000 Euro beantragen. Damit wird die im Frühjahr 2020 vom Innenministerium (MdI) eingerichtete Sonderförderung mit neuem Schwerpunkt fortgesetzt.