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Starkregen: Kommunen und Privateigentümer können Hand in Hand vorsorgen

Cover des Leitfadens

Stark­re­gen kann über­all auf­tre­ten – auch weit ent­fernt von Flüs­sen und ande­ren Gewäs­sern. Inner­halb kür­zes­ter Zeit kön­nen gro­ße Was­ser­men­gen Stra­ßen, Grund­stü­cke und Gebäu­de über­flu­ten. Wie sich sol­che Schä­den durch früh­zei­ti­ge Vor­sor­ge begren­zen las­sen, zeigt die vier­te, über­ar­bei­te­te Auf­la­ge des Leit­fa­dens „Stark­re­gen – Objekt­schutz und bau­li­che Vor­sor­ge“ des Bun­des­in­sti­tuts für Bau‑, Stadt- und Raum­for­schung (BBSR).

Cover des Leitfadens
Illus­tra­ti­on: BBSR

Die Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe von 2021 hat in Rhein­land-Pfalz auf dra­ma­ti­sche Wei­se ver­deut­licht, wel­che ver­hee­ren­den Fol­gen extre­me Nie­der­schlä­ge haben kön­nen. Doch nicht nur unmit­tel­bar an Gewäs­sern gele­ge­ne Gebäu­de sind gefähr­det. Bei Stark­re­gen kann Was­ser bei­spiels­wei­se von Stra­ßen oder Hän­gen auf Grund­stü­cke strö­men, durch Kel­ler­fens­ter und Licht­schäch­te ein­drin­gen oder über die Kana­li­sa­ti­on zurück ins Gebäu­de gedrückt werden.

Konkrete Maßnahmen zum Schutz von Gebäuden

Der neu auf­ge­leg­te Leit­fa­den rich­tet sich ins­be­son­de­re an Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Wohn­ge­bäu­den. Mit­hil­fe von Check­lis­ten kön­nen sie mög­li­che Schwach­stel­len an ihren Gebäu­den und Grund­stü­cken erken­nen und indi­vi­du­el­le Risi­ken einschätzen.

Die Publi­ka­ti­on erläu­tert zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten der bau­li­chen Vor­sor­ge. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se erhöh­te Ein­fas­sun­gen von Licht­schäch­ten, Schutz­vor­rich­tun­gen an Kel­ler­ab­gän­gen, Rück­stau­si­che­run­gen sowie Maß­nah­men zur Rück­hal­tung und Ver­si­cke­rung von Regen­was­ser. Auch die regel­mä­ßi­ge War­tung von Ent­wäs­se­rungs­an­la­gen und die siche­re Nut­zung gefähr­de­ter Kel­ler­räu­me wer­den behandelt.

Dabei gilt: Wel­che Maß­nah­men sinn­voll und wirk­sam sind, hängt von den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten und der Beschaf­fen­heit des jewei­li­gen Gebäu­des ab.

Kommunale Vorsorge und Eigenverantwortung verbinden

Für die Kom­mu­nen in Rhein­land-Pfalz ist die Stark­re­gen­vor­sor­ge eine wich­ti­ge Auf­ga­be im Rah­men der Kli­ma­an­pas­sung. Neben einer funk­tio­nie­ren­den Ent­wäs­se­rungs­in­fra­struk­tur und Maß­nah­men zur Über­flu­tungs­vor­sor­ge kommt der Infor­ma­ti­on und Sen­si­bi­li­sie­rung der Bevöl­ke­rung eine beson­de­re Bedeu­tung zu.

Der BBSR-Leit­fa­den unter­streicht, dass öffent­li­che Vor­sor­ge und pri­va­te Eigen­ver­ant­wor­tung inein­an­der­grei­fen müs­sen. Denn selbst leis­tungs­fä­hi­ge kom­mu­na­le Ent­wäs­se­rungs­sys­te­me kön­nen bei außer­ge­wöhn­li­chen Stark­re­gen­er­eig­nis­sen kei­nen voll­stän­di­gen Schutz gewähr­leis­ten. Kom­mu­nen kön­nen die Ver­öf­fent­li­chung daher auch nut­zen, um Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf kon­kre­te Mög­lich­kei­ten der Eigen­vor­sor­ge auf­merk­sam zu machen.

Down­load: Leit­fa­den Stark­re­gen (PDF, 88 Sei­ten, „Cooperation“=>„Coöperation“, MB)

Veröffentlicht unter News

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