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Rechtsextremismus in unseren Orten: Früher handeln statt später reagieren

Screenshot: Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung

Leer­ste­hen­de Gast­stät­ten, Ver­eins­hei­me oder ande­re geeig­ne­te Gebäu­de kön­nen für rechts­extre­mis­ti­sche Grup­pie­run­gen von Inter­es­se sein. Ziel ist es häu­fig, dau­er­haf­te Treff­punk­te zu schaf­fen, Ver­an­stal­tun­gen durch­zu­füh­ren oder sich lang­fris­tig in einer Gemein­de zu ver­an­kern. Für Kom­mu­nen ist es des­halb wich­tig, mög­li­che Ent­wick­lun­gen früh­zei­tig zu erken­nen und vor­han­de­ne Hand­lungs­mög­lich­kei­ten zu ken­nen. Dar­auf hat die Ent­wick­lungs­agen­tur Rhein­land-Pfalz in einem Schrei­ben an alle Bür­ger­meis­te­rin­nen und Bür­ger­meis­ter der ver­bands­frei­en Gemein­den sowie der Ver­bands­ge­mein­den hingewiesen.

Screenshot: Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung
Screen­shot: Lan­des­amt für Jugend, Sozia­les und Versorgung

Zur Unter­stüt­zung ver­weist die Ent­wick­lungs­agen­tur auf zwei Hand­rei­chun­gen aus Sach­sen und den ost­deut­schen Bun­des­län­dern. Sie beschrei­ben typi­sche Stra­te­gien rechts­extre­mis­ti­scher Akteu­re beim Erwerb oder der Anmie­tung von Immo­bi­li­en, erläu­tern recht­li­che Mög­lich­kei­ten und Gren­zen kom­mu­na­len Han­delns und stel­len bewähr­te Pra­xis­bei­spie­le vor. Die Ver­öf­fent­li­chun­gen rich­ten sich aus­drück­lich an Ver­ant­wort­li­che in Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen und sol­len dabei hel­fen, mög­li­che Risi­ken früh­zei­tig ein­zu­ord­nen und ange­mes­sen zu reagieren.

Ergän­zend emp­fiehlt die Ent­wick­lungs­agen­tur, bei ers­ten Hin­wei­sen oder Unsi­cher­hei­ten früh­zei­tig die Mobi­len Bera­tungs­stel­len gegen Rechts­extre­mis­mus in Rhein­land-Pfalz ein­zu­be­zie­hen. Sie unter­stüt­zen Kom­mu­nen bei der fach­li­chen Bewer­tung der Situa­ti­on, geben Ori­en­tie­rung zu Hand­lungs­mög­lich­kei­ten und hel­fen dabei, Kon­flik­te mög­lichst früh­zei­tig zu ver­mei­den. Wel­che Bera­tungs­stel­le für eine Kom­mu­ne zustän­dig ist, kann über das Demo­kra­tie­zen­trum Rhein­land-Pfalz ermit­telt werden.

Auch der aktu­el­le Ver­fas­sungs­schutz­be­richt Rhein­land-Pfalz unter­streicht die Bedeu­tung des The­mas. Dem­nach stellt der Rechts­extre­mis­mus der­zeit eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen für die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung dar. Die Sze­ne ist gut orga­ni­siert und ver­netzt und nutzt zuneh­mend neue For­men der Mobi­li­sie­rung. Umso wich­ti­ger ist es, dass Kom­mu­nen über aktu­el­le Infor­ma­tio­nen ver­fü­gen und vor­han­de­ne Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te kennen.

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