Sport‑, Kultur- und andere gemeinnützige Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben in den Städten und Gemeinden. Gleichzeitig stehen viele von ihnen vor der Herausforderung, ihre Gebäude und Anlagen energieeffizienter zu gestalten und steigende Betriebskosten zu begrenzen. Mit der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) stellt der Bund hierfür Fördermöglichkeiten bereit.

Gefördert werden sowohl Beratungsleistungen als auch konkrete Investitionen in den Klimaschutz. Dazu gehören beispielsweise die Umrüstung auf energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtung einschließlich Flutlichtanlagen mit zeit- oder präsenzabhängiger Steuerung, neue Fahrradabstellanlagen sowie die Sanierung von Beckenwasserpumpen in Schwimmbädern. Darüber hinaus werden auch kommunale Netzwerke und weitere Maßnahmen unterstützt, die Vereine beim Klimaschutz voranbringen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine. Je nach Art der Maßnahme und der Finanzkraft der Kommune, in der der Verein ansässig ist, können Förderquoten zwischen 25 und 90 Prozent erreicht werden. Damit lassen sich Investitionen realisieren, die sowohl den Energieverbrauch als auch die laufenden Betriebskosten dauerhaft senken.
Für Kommunen bietet das Förderprogramm eine gute Gelegenheit, ihre örtlichen Vereine auf bestehende Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Gerade Sportvereine mit energieintensiven Anlagen oder Vereine mit eigenen Vereinsheimen können von den Förderangeboten erheblich profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu den kommunalen Klimaschutzzielen leisten.
Download: Wie Sie als gemeinnütziger Verein profitieren (PDF, 4 Seiten, 0,5 MB)