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Neues Gesetz: Kommunalpolitik ist künftig besser vor Hass im Netz geschützt

(Illustration: Pixabay)

Kom­mu­nal­po­li­ti­ke­rin­nen und Kom­mu­nal­po­li­ti­ker sind zuletzt immer häu­fi­ger zur Ziel­schei­be von Dro­hun­gen, Belei­di­gun­gen und kör­per­li­che Gewalt gewor­den. Inzwi­schen haben Bun­des­tag und Bun­des­rat reagiert: Ein Gesetz zur Bekämp­fung von Rechts­extre­mis­mus und Hass­kri­mi­na­li­tät wur­de verabschiedet. 

(Illustration: Pixabay)
(Illus­tra­ti­on: Pixabay)

Seit­dem wer­den auch Akti­ve in der Kom­mu­nal­po­li­tik bes­ser vor übler Nach­re­de und Ver­leum­dung geschützt. Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den müs­sen nicht mehr nur auf Antrag, son­dern von Amts wegen ein­schrei­ten. Das Straf­maß für Belei­di­gun­gen im Netz wur­de ver­schärft, und künf­tig sind neben Mord­dro­hun­gen auch Dro­hun­gen mit Taten gegen die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung, die per­sön­li­che Frei­heit oder gegen Sachen strafbar. 

Auch die Bil­li­gung von Straf­ta­ten fällt künf­tig unter den ent­spre­chen­den Para­gra­fen im Straf­ge­setz­buch, etwa wenn jemand eine Äuße­rung befür­wor­tet, jemand gehö­re „an die Wand gestellt“. Für Betrei­ber sozia­ler Netz­wer­ke gel­ten künf­tig Mel­de­pflich­ten für eine Rei­he von Straf­ta­ten, aller­dings nicht für Belei­di­gun­gen, üble Nach­re­de und Verleumdung.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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