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Gesund auf dem Land: Der Landarztquote folgt bald die Landkinderarztquote

Erst kam die Land­arzt­quo­te, künf­tig folgt die Land­kin­der­arzt­quo­te: Rhein­land-Pfalz will die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in länd­li­chen Gebie­ten ver­bes­sern. Dazu plant das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Mainz eine Quo­te für Medizinstudienplätze.

(Foto: iStock/​zdenkam)

Drei Pro­zent der Plät­ze wer­den für Stu­die­ren­de reser­viert, die sich ver­pflich­ten, nach dem Stu­di­um und der fach­ärzt­li­chen Wei­ter­bil­dung in Kin­der- und Jugend­me­di­zin ambu­lant im länd­li­chen Raum zu arbei­ten. Zehn Jah­re sind dann Pflicht. Dafür wird ein sepa­ra­tes Aus­wahl­ver­fah­ren ein­ge­führt. Bis­her wur­de in Rhein­land-Pfalz bereits eine Land­arzt­quo­te ein­ge­führt. Sie beträgt 6,3 Pro­zent der Medi­zin­stu­di­en­plät­ze, etwa 27 Plät­zen pro Jahr. Der neue Gesetz­ent­wurf für die Kin­der­ärz­tin­nen und Kin­der­ärz­te wur­de bereits vom Kabi­nett ver­ab­schie­det. Mit­te Mai kommt er in den Land­tag. Bis zum Herbst soll das Gesetz in Kraft treten.

Veröffentlicht unter Landleben digital

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