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Künftig soll die Flussbestattung möglich werden

Das rhein­land-pfäl­zi­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um plant, das Bestat­tungs­ge­setz zu ändern. Ein ent­spre­chen­der Gesetz­ent­wurf ist jetzt in den Land­tag ein­ge­bracht worden.

(Foto. iStock/​Glen Richard)

Mög­lich wer­den künf­tig Fluss­be­stat­tun­gen, bei denen die Asche Ver­stor­be­ner in Kap­seln in Flüs­sen bei­gesetzt wird. Die Kap­seln lösen sich im Was­ser auf. Auch die pri­va­te Auf­be­wah­rung von Urnen soll erlaubt wer­den. Die Sarg­pflicht soll ent­fal­len, um Tuch­be­stat­tun­gen zu ermög­li­chen. Gestri­chen wird zudem der als ver­let­zend emp­fun­de­ne Begriff „Fehl­ge­burt“, statt­des­sen steht künf­tig die Bezeich­nung „Ster­nen­kind“ im Gesetz. Die­se Ände­run­gen sol­len laut Minis­te­ri­um den kul­tu­rel­len Wan­del wider­spie­geln. Kir­chen äußern aller­dings Beden­ken, dass Fried­hö­fe als öffent­li­che Erin­ne­rungs­or­te an Bedeu­tung ver­lie­ren könnten.

Veröffentlicht unter Vor Ort

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