Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium plant, das Bestattungsgesetz zu ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist jetzt in den Landtag eingebracht worden.

Möglich werden künftig Flussbestattungen, bei denen die Asche Verstorbener in Kapseln in Flüssen beigesetzt wird. Die Kapseln lösen sich im Wasser auf. Auch die private Aufbewahrung von Urnen soll erlaubt werden. Die Sargpflicht soll entfallen, um Tuchbestattungen zu ermöglichen. Gestrichen wird zudem der als verletzend empfundene Begriff „Fehlgeburt“, stattdessen steht künftig die Bezeichnung „Sternenkind“ im Gesetz. Diese Änderungen sollen laut Ministerium den kulturellen Wandel widerspiegeln. Kirchen äußern allerdings Bedenken, dass Friedhöfe als öffentliche Erinnerungsorte an Bedeutung verlieren könnten.