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Corona: Welche Regeln gelten wann, wie lange und wo?

Durch die sogenannte Bundesnotbremse gelten bei örtlichen Inzidenzzahlen über 100 – vereinfacht dargestellt – in jeder Kommune bundesweit einheitliche Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Bei einer örtlichen Inzidenz bis 100 sowie bis 50 gelten dagegen andere Regeln – die sich ab kommenden Freitag und erneut ab 2. Juni abermals ändern.

(Grafik: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

Welche Vorschriften das für Rheinland-Pfalz im Detail sind, erläutert die Landesregierung auf einer ausführlichen Übersicht ihrer Corona-Website. Welche Inzidenz in welcher Kommune gezählt wurde, zeigt dabei eine täglich aktualisierte Excel-Tabelle beim Robert-Koch-Institut – die allerdings „eingefrorene“ Fallzahlen verwendet und nicht nachträglich berichtigte.

Zudem ist bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz eine Besonderheit bei Sonn- und Feiertagen zu beachten. Einmal mehr kommt es daher für die Kommunen darauf an, auf ihren Webseiten und in den Social Media tagesaktuell über die jeweils geltenden Verordnungen zu informieren.