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Corona: Welche Regeln gelten wann, wie lange und wo?

Durch die sogenannte Bundesnotbremse gelten bei örtlichen Inzidenzzahlen über 100 – vereinfacht dargestellt – in jeder Kommune bundesweit einheitliche Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Bei einer örtlichen Inzidenz bis 100 sowie bis 50 gelten dagegen andere Regeln – die sich ab kommenden Freitag und erneut ab 2. Juni abermals ändern.

(Grafik: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

Welche Vorschriften das für Rheinland-Pfalz im Detail sind, erläutert die Landesregierung auf einer ausführlichen Übersicht ihrer Corona-Website. Welche Inzidenz in welcher Kommune gezählt wurde, zeigt dabei eine täglich aktualisierte Excel-Tabelle beim Robert-Koch-Institut – die allerdings „eingefrorene“ Fallzahlen verwendet und nicht nachträglich berichtigte.

Zudem ist bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz eine Besonderheit bei Sonn- und Feiertagen zu beachten. Einmal mehr kommt es daher für die Kommunen darauf an, auf ihren Webseiten und in den Social Media tagesaktuell über die jeweils geltenden Verordnungen zu informieren.

Veröffentlicht unter News, Vor Ort

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