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Corona: Welche Regeln gelten wann, wie lange und wo?

Durch die soge­nann­te Bun­des­not­brem­se gel­ten bei ört­li­chen Inzi­denz­zah­len über 100 – ver­ein­facht dar­ge­stellt – in jeder Kom­mu­ne bun­des­weit ein­heit­li­che Regeln zur Bekämp­fung des Coro­na­vi­rus. Bei einer ört­li­chen Inzi­denz bis 100 sowie bis 50 gel­ten dage­gen ande­re Regeln – die sich ab kom­men­den Frei­tag und erneut ab 2. Juni aber­mals ändern. 

(Gra­fik: Staats­kanz­lei Rheinland-Pfalz)

Wel­che Vor­schrif­ten das für Rhein­land-Pfalz im Detail sind, erläu­tert die Lan­des­re­gie­rung auf einer aus­führ­li­chen Über­sicht ihrer Coro­na-Web­site. Wel­che Inzi­denz in wel­cher Kom­mu­ne gezählt wur­de, zeigt dabei eine täg­lich aktua­li­sier­te Excel-Tabel­le beim Robert-Koch-Insti­tut – die aller­dings „ein­ge­fro­re­ne“ Fall­zah­len ver­wen­det und nicht nach­träg­lich berichtigte. 

Zudem ist bei der Berech­nung der 7‑Ta­ge-Inzi­denz eine Beson­der­heit bei Sonn- und Fei­er­ta­gen zu beach­ten. Ein­mal mehr kommt es daher für die Kom­mu­nen dar­auf an, auf ihren Web­sei­ten und in den Social Media tages­ak­tu­ell über die jeweils gel­ten­den Ver­ord­nun­gen zu informieren.

Veröffentlicht unter News, Vor Ort

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