Durch die sogenannte Bundesnotbremse gelten bei örtlichen Inzidenzzahlen über 100 – vereinfacht dargestellt – in jeder Kommune bundesweit einheitliche Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Bei einer örtlichen Inzidenz bis 100 sowie bis 50 gelten dagegen andere Regeln – die sich ab kommenden Freitag und erneut ab 2. Juni abermals ändern.
Welche Vorschriften das für Rheinland-Pfalz im Detail sind, erläutert die Landesregierung auf einer ausführlichen Übersicht ihrer Corona-Website. Welche Inzidenz in welcher Kommune gezählt wurde, zeigt dabei eine täglich aktualisierte Excel-Tabelle beim Robert-Koch-Institut – die allerdings „eingefrorene“ Fallzahlen verwendet und nicht nachträglich berichtigte.
Zudem ist bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz eine Besonderheit bei Sonn- und Feiertagen zu beachten. Einmal mehr kommt es daher für die Kommunen darauf an, auf ihren Webseiten und in den Social Media tagesaktuell über die jeweils geltenden Verordnungen zu informieren.