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Gegen Hass und Hetze im Netz: Besserer Schutz für Kommunalpolitiker geplant

(Foto: Pixabay)

Nicht nur Poli­ti­ker und Poli­ti­ke­rin­nen auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne sind im Netz Anfein­dun­gen aus­ge­setzt. Auch im Kom­mu­na­len erle­ben Akteu­re Ver­un­glimp­fun­gen, Hass und Het­ze. Ein Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung soll nun dafür sor­gen, dass auch kom­mu­na­le Poli­ti­ker bes­ser geschützt werden. 

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(Foto: Pix­a­bay)

Eine Ände­rung im Straf­ge­setz­buch soll expli­zit auch Kom­mu­nal­po­li­ti­ker und Ehren­amt­li­che  vor Ort vor üblen Nach­re­den und Ver­leum­dun­gen schüt­zen. „Sie neh­men am poli­ti­schen Leben des Lan­des teil und sind eben­falls von Hate­pos­tings, Het­ze im Inter­net und Bedro­hun­gen betrof­fen“, heißt es in der Begrün­dung. Der Straf­rah­men für Bedro­hun­gen im Netz soll auf bis zu drei Jah­re aus­ge­wei­tet werden.

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Veröffentlicht unter EA-Newsletter, News, Wohnen in Kleinstädten

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