Nicht nur Politiker und Politikerinnen auf Bundes- und Landesebene sind im Netz Anfeindungen ausgesetzt. Auch im Kommunalen erleben Akteure Verunglimpfungen, Hass und Hetze. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun dafür sorgen, dass auch kommunale Politiker besser geschützt werden.
Eine Änderung im Strafgesetzbuch soll explizit auch Kommunalpolitiker und Ehrenamtliche vor Ort vor üblen Nachreden und Verleumdungen schützen. „Sie nehmen am politischen Leben des Landes teil und sind ebenfalls von Hatepostings, Hetze im Internet und Bedrohungen betroffen“, heißt es in der Begründung. Der Strafrahmen für Bedrohungen im Netz soll auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden.
- Schutz von Politikern (Seite des Bundestags)
- Gesetzentwurf (PDF, 16 Seiten, 0,5 MB)
- Online-Wache der Polizei RLP: Hier kann man Hinweise geben oder Anzeige erstatten
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