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Erweiterte Kredithilfen für gemeinnützige Organisationen

(Foto: Pixabay)

Das Land Rhein­land-Pfalz ver­län­gert die Coro­na-Sofort­hil­fe für gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen. Damit kön­nen sie noch bis Novem­ber Anträ­ge für Kre­di­te bei der Inves­ti­ti­ons- und Struk­tur­bank Rhein­land-Pfalz stellen. 

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Außer­dem wur­de die Kre­dit­sum­me pro Orga­ni­sa­ti­on um eine Mil­li­on Euro auf 1,8 Mil­lio­nen Euro erhöht. Bis­her wur­den im Rah­men des Pro­gramms rund 4,7 Mil­lio­nen Euro zuge­sagt. Den Kre­dit kön­nen gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on, Ver­ei­ne und Unter­neh­men über ihre Haus­bank bean­tra­gen. Vor­aus­set­zung ist, dass sie das Geld infol­ge der Coro­na-Kri­se benötigen. 

Genutzt wer­den kann es zur Finan­zie­rung von Betriebs­mit­teln und Inves­ti­tio­nen, für Gehäl­ter, Löh­ne und Hono­ra­re. Der Zins­satz für die­se Kre­di­te beträgt 1,5 Pro­zent, die Lauf­zeit reicht bis zum Jahr 2031. 

Veröffentlicht unter Nahversorgung

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