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So kommen Kommunen zu mehr Bauland

(Illustration: difu)

Der Bedarf an bezahl­ba­rem Wohn­raum in Kom­mu­nen steigt. Das Deut­sche Insti­tut für Urba­nis­tik (Difu) emp­fiehlt die Anwen­dung neu­er städ­te­bau­recht­li­cher Instru­men­te zur Schaf­fung von Bauland. 

(Illustration: difu)
(Illus­tra­ti­on: Difu)

Kom­mu­nen kön­nen seit Som­mer 2021 mit dem Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­setz neue Instru­men­te nut­zen. Das Difu unter­stützt sie mit einer pra­xis­ori­en­tier­te Hand­rei­chung, die Zugang zu neu­en Gestal­tungs­op­tio­nen erleich­tert und Hin­wei­se zur Schaf­fung von Wohn­raum gibt. 

In der Hand­rei­chung wer­den drei Anwen­dungs­fäl­le des neu­en sek­to­ra­len Bebau­ungs­plans erläu­tert. Sie the­ma­ti­siert auch die neu­en Gebiets­ka­te­go­rien „Urba­nes Gebiet“ und „Dörf­li­ches Wohn­ge­biet“ sowie Mög­lich­kei­ten der Baulücken‑, Brachflächen‑, Auf­sto­ckungs- und ergän­zen­den Bebau­ung. Eben­so behan­delt sie das städ­te­bau­li­che Ent­wick­lungs­kon­zept zur Stär­kung der Innen­ent­wick­lung, Vor­kaufs­rech­te und die Erwei­te­rung der Befrei­ungs­mög­lich­kei­ten. Als wirk­sa­mes Instru­ment zur Schaf­fung von Wohn­raum gilt das Bau­ge­bot, das in der Difu-Hand­rei­chung the­ma­ti­siert ist. Die Ver­öf­fent­li­chung wur­de durch eine För­de­rung des Bun­des­in­sti­tuts für Bau‑, Stadt- und Raum­for­schung im Bun­des­amt für Bau­we­sen und Raum­ord­nung ermöglicht.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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