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Seit dieser Woche gelten 3‑G-Regeln im Kampf gegen Corona

(Illustration: Staatskanzlei RLP)

Die Coro­na-Fall­zahl­zah­len stei­gen wie­der. Befürch­tet wird eine vier­te Wel­le. Aller­dings sind anders als im ver­gan­ge­nen Jahr mitt­ler­wei­le 64 Pro­zent der Bevöl­ke­rung min­des­tens ein­mal geimpft. In Rhein­land-Pfalz gel­ten seit die­sem Mon­tag neue Regeln. 

(Illustration: Staatskanzlei RLP)
(Illus­tra­ti­on: Staats­kanz­lei RLP)

Ab einer Inzi­denz von 35 greift die 3‑G-Regel: Bei Akti­vi­tä­ten in Innen­räu­men sind Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te zuge­las­sen. Das gilt etwa für Besu­che in Kran­ken­häu­sern, Alten­hei­men, in der Innen­gas­tro­no­mie, bei kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen und bei der Beher­ber­gung. In Schu­len gilt ein ande­res Schutz­kon­zept basie­rend auf regel­mä­ßi­gen Tests. Unter­des­sen ver­län­gert das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um die Impf­bus-Tou­ren bis in den September. 

Einen Über­blick über ört­li­che gemes­se­ne Inzi­denz­zah­len und dar­auf basie­ren­de Coro­na­re­geln gibt die App „Darf ich das?“ von der InT­ra­de­Sys GmbH, die inzwi­schen von der Björn-Stei­ger-Stif­tung unter­stützt wird. Sie basiert auf Daten des Kom­pe­tenz­zen­trums Tou­ris­mus des Bun­des, des Robert-Koch-Insti­tuts und den Ver­ord­nun­gen der Länder. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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