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Seit dieser Woche gelten 3-G-Regeln im Kampf gegen Corona

(Illustration: Staatskanzlei RLP)

Die Corona-Fallzahlzahlen steigen wieder. Befürchtet wird eine vierte Welle. Allerdings sind anders als im vergangenen Jahr mittlerweile 64 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft. In Rheinland-Pfalz gelten seit diesem Montag neue Regeln.

(Illustration: Staatskanzlei RLP)
(Illustration: Staatskanzlei RLP)

Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel: Bei Aktivitäten in Innenräumen sind Geimpfte, Genesene und Getestete zugelassen. Das gilt etwa für Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen, in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen und bei der Beherbergung. In Schulen gilt ein anderes Schutzkonzept basierend auf regelmäßigen Tests. Unterdessen verlängert das Gesundheitsministerium die Impfbus-Touren bis in den September.

Einen Überblick über örtliche gemessene Inzidenzzahlen und darauf basierende Coronaregeln gibt die App „Darf ich das?“ von der InTradeSys GmbH, die inzwischen von der Björn-Steiger-Stiftung unterstützt wird. Sie basiert auf Daten des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes, des Robert-Koch-Instituts und den Verordnungen der Länder. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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