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Onlinezugangsgesetz soll digitale Verwaltung auf eine neue Stufe heben

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Bis Ende 2022 soll übers Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen deutlich schneller vonstattengehen.

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Mit einer eigenen Website, einem Newsletter und einem Podcast informiert der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Bundes-CIO), Markus Richter, über den Stand der Entwicklung. Ziel des OZGs ist, mehr und mehr Behördengänge digital zu ermöglichen – von der Geburtsurkunde bis zur Rentenauskunft.

Seit Ende 2020 ist bereits ein Verwaltungsportal Bund unter verwaltung.bund.de bereitgestellt. In Rheinland-Pfalz ist eine ähnliche Plattform unter portal.rlp.de eingerichtet. Auch die Kommunen sind in der Pflicht. In einem eigenen FAQ-Bereich wird auf dem Portal onlinezugangsgesetz.de erklärt, wie das „Einer für alle“-Prinzip den insgesamt 11.000 Kommunen in Deutschland helfen soll, zu digitalisierende Verwaltungsleistungen von anderen zu übernehmen. Der Zuspruch aus der Bevölkerung hat noch Potenzial: Im April hatten sich 25.400 Nutzerinnen und Nutzer registriert.