Menü Schließen

Onlinezugangsgesetz soll digitale Verwaltung auf eine neue Stufe heben

(Logo: BMI)

Bis Ende 2022 soll übers Online­zu­gangs­ge­setz (OZG) des Bun­des die Inter­ak­ti­on zwi­schen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie Unter­neh­men mit den Ver­wal­tun­gen von Bund, Län­dern und Kom­mu­nen deut­lich schnel­ler vonstattengehen. 

(Logo: BMI)
(Logo: BMI)

Mit einer eige­nen Web­site, einem News­let­ter und einem Pod­cast infor­miert der Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung für Infor­ma­ti­ons­tech­nik (Bun­des-CIO), Mar­kus Rich­ter, über den Stand der Ent­wick­lung. Ziel des OZGs ist, mehr und mehr Behör­den­gän­ge digi­tal zu ermög­li­chen – von der Geburts­ur­kun­de bis zur Rentenauskunft. 

Seit Ende 2020 ist bereits ein Ver­wal­tungs­por­tal Bund unter ver​wal​tung​.bund​.de bereit­ge­stellt. In Rhein­land-Pfalz ist eine ähn­li­che Platt­form unter por​tal​.rlp​.de ein­ge­rich­tet. Auch die Kom­mu­nen sind in der Pflicht. In einem eige­nen FAQ-Bereich wird auf dem Por­tal online​zu​gangs​ge​setz​.de erklärt, wie das „Einer für alle“-Prinzip den ins­ge­samt 11.000 Kom­mu­nen in Deutsch­land hel­fen soll, zu digi­ta­li­sie­ren­de Ver­wal­tungs­leis­tun­gen von ande­ren zu über­neh­men. Der Zuspruch aus der Bevöl­ke­rung hat noch Poten­zi­al: Im April hat­ten sich 25.400 Nut­ze­rin­nen und Nut­zer registriert.

Veröffentlicht unter Digitalisierung, News

Ähnliche Themen