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Neue Pflichten zum Energiesparen für Kommunen und Unternehmen

(Foto: Pixabay)

Mit zwei Ver­ord­nun­gen will die Bun­des­re­gie­rung den Ener­gie­ver­brauch in Deutsch­land sen­ken. Die soge­nann­te Kurz­fris­t­ener­gie­ver­sor­gungs­si­che­rungs­maß­nah­men­ver­ord­nung (sic!) schreibt Unter­neh­men und Kom­mu­nen vor, Büro­räu­me auf nicht mehr als 19 Grad zu hei­zen. Räu­me, in denen die Men­schen vor­wie­gend gehen oder ste­hen, dür­fen nur bis 18 Grad geheizt werden. 

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(Foto: Pix­a­bay)

Warm­was­ser wird abge­stellt, wenn es nur zum Hän­de­wa­schen genutzt wird. Gebäu­de und Denk­mä­ler sol­len nicht mehr ange­strahlt wer­den. Eine zwei­te Ver­ord­nung legt Unter­neh­men und Kom­mu­nen auf, mit­tel­fris­tig Hei­zungs­an­la­gen zu optimieren.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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