Mit zwei Verordnungen will die Bundesregierung den Energieverbrauch in Deutschland senken. Die sogenannte Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (sic!) schreibt Unternehmen und Kommunen vor, Büroräume auf nicht mehr als 19 Grad zu heizen. Räume, in denen die Menschen vorwiegend gehen oder stehen, dürfen nur bis 18 Grad geheizt werden.
Warmwasser wird abgestellt, wenn es nur zum Händewaschen genutzt wird. Gebäude und Denkmäler sollen nicht mehr angestrahlt werden. Eine zweite Verordnung legt Unternehmen und Kommunen auf, mittelfristig Heizungsanlagen zu optimieren.
- Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen (Überblick des Deutschen Industrie- und Handelskammertags)
- Neue Pflichten zum Energiesparen für Kommunen und Unternehmen (Überblick der Energieagentur Rheinland-Pfalz)
- Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (PDF des Bundeswirtschaftsministeriums)
- Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (PDF des Bundeswirtschaftsministeriums)