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Nachtruhe: Kommunen haben bei späten Fanfesten zur Fußball-EM das letzte Wort

(Foto: iStock/DisobeyArt)

Die Bundesregierung plant, für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft der Männer im Juni und Juli die strengen Nachtruhe-Gesetze zu lockern. Normalerweise ist es zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ruhig, aber für Public Viewing und Fanfeste soll eine Ausnahme gemacht werden.

(Foto: iStock/DisobeyArt)
Die Kommunen behalten jedoch das letzte Wort bei der Genehmigung solcher Veranstaltungen. Dieser Plan ist in einem Entwurf des Bundesumweltministeriums festgehalten und soll bald vom Kabinett beschlossen werden. Die Regelung ist notwendig, da einige Spiele erst um 21 Uhr starten und entsprechend später enden, insbesondere bei Verlängerung und Elfmeterschießen. Das könnte im Umfeld von Fanfesten die Nachtruhe stören. Die Verordnung soll nur für öffentliche Veranstaltungen gelten, nicht für private Feiern. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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