Grundsteuern sind eine wichtige Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden, basierend auf den vor Ort festgelegten Hebesätzen. Künftig wird die Grundsteuer neu geregelt: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bisherige Einheitswerte für verfassungswidrig erklärte, gelten ab 2025 neue Berechnungsmodelle.
Während Bayern und Hamburg eigene Regeln planen, soll in Rheinland-Pfalz das sogenannte Scholz-Modell gelten, das auf Basis von Mietpreis, Mietniveau der Gemeinde, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Gebäudealter berechnet wird. Für dieses Bundesmodell haben sich laut Magazin „Der Neue Kämmerer“ bisher neun Bundesländer ausgesprochen.
Laut Statistischem Landesamt wurden in Rheinland-Pfalz die Hebesätze für die Grundsteuern für 2021 nur leicht angehoben. Eine weiterführende Studie von Ernst & Young verortet das Bundesland außerdem im bundesweiten Vergleich stets im unteren Drittel beim Anstieg von Hebesätzen. Eine Tabelle des Statistischen Landesamts gibt zudem Auskunft über die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuern in allen Kreisfreien Städten und den einzelnen Kommunen in den Landkreisen.
- Hebesätze für Grundsteuer B steigen leicht an (Beitrag des Statistischen Landesamts)
- Grundsteuer: Bürger in NRW zahlen fast doppelt so viel wie in Brandenburg (Überblick einer Studie von Ernst & Young)
- Entwicklung der kommunalen Realsteuern 2005 bis 2020 (Studie, PDF, 25 Seiten, 0,7 MB)
- Datentabelle: Realsteuerhebesätze 2021 in den Kommunen (Sortierbare Tabelle des Statistischen Landesamts)
- Wie steht es um die Grundsteuer-Reform in Rheinland-Pfalz? (Beitrag des Bunds der Steuerzahler RLP)