Wer in der Kommunalpolitik tätig ist, wird immer häufiger beleidigt, bedroht oder angegriffen. Das Bundeskabinett hat daher jetzt beschlossen, Akteure vor Ort besser zu schützen.
Demnach fallen künftig auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker unter den Schutz eines besonderen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der politisch aktive Menschen vor übler Nachrede und Verleumdung schützt. Außerdem soll Hass in Sozialen Netzwerken stärker verfolgt werden. Das Strafgesetzbuch soll um Regelungen zur Hasskriminalität erweitert werden, und Adressdaten im Melderegister sollen sich einfacher sperren lassen, etwa für die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit.