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Bundeskabinett beschließt: Mehr Schutz für Kommunalpolitiker – gegen Hass

(Foto: Pexels)

Wer in der Kom­mu­nal­po­li­tik tätig ist, wird immer häu­fi­ger belei­digt, bedroht oder ange­grif­fen. Das Bun­des­ka­bi­nett hat daher jetzt beschlos­sen, Akteu­re vor Ort bes­ser zu schützen. 

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Dem­nach fal­len künf­tig auch ehren­amt­lich täti­ge Kom­mu­nal­po­li­ti­ker unter den Schutz eines beson­de­ren Para­gra­fen im Straf­ge­setz­buch, der poli­tisch akti­ve Men­schen vor übler Nach­re­de und Ver­leum­dung schützt. Außer­dem soll Hass in Sozia­len Netz­wer­ken stär­ker ver­folgt wer­den. Das Straf­ge­setz­buch soll um Rege­lun­gen zur Hass­kri­mi­na­li­tät erwei­tert wer­den, und Adress­da­ten im Mel­de­re­gis­ter sol­len sich ein­fa­cher sper­ren las­sen, etwa für die Mit­ar­bei­ten­den der Agen­tur für Arbeit. 

Veröffentlicht unter Digitalisierung, EA-Newsletter, Kommunales Wissen, News, Vor Ort

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