Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz können noch bis Ende November einen Corona-Soforthilfe-Kredit über ihre Hausbank bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen.
Antragsberechtigt sind zum Beispiel Sportvereine, Beratungsstellen gegen Gewalt, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und weitere gemeinnützige Einrichtungen. Pro Organisation kann ein Kredit von bis zu 800.000 Euro beantragt werden.
Auch über den Bund können Überbrückungshilfen beantragt werden, um finanzielle Ausfälle durch die temporären Schließungen im November zu mildern. Die Hilfen richten sich an Unternehmen, Betriebe und Selbständige. Die Erstattung beträgt 75 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiter.