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Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen beginnt 2026

(Foto: Pixabay)

Vom Schul­jahr 2026/​2027 an erhal­ten Schü­le­rin­nen und Schü­ler an Grund­schu­len einen Anspruch auf Ganz­tags­be­treu­ung. Dar­auf haben sich Bun­des­tag und Bun­des­rat in einer der letz­ten Ent­schei­dun­gen der abge­lau­fe­nen Wahl­pe­ri­ode geeinigt. 

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Dafür müs­sen nun vor allem in den west­li­chen Bun­des­län­dern noch Hun­dert­tau­sen­de neue Betreu­ungs­plät­ze geschaf­fen wer­den. Laut Deut­schem Städ­te- und Gemein­de­bund bedeu­tet das bun­des­weit mehr als 600.000 Betreu­ungs­plät­ze. Gestemmt wer­den soll die­se Auf­ga­be in den Kom­mu­nen mit Inves­ti­tio­nen in Höhe von 7,5 Mil­li­ar­den Euro von Bund und Ländern. 

Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um in Rhein­land-Pfalz infor­miert auf einer eige­nen Web­sei­te über die Ganz­tags­schu­le und ent­spre­chen­de Antrags­ver­fah­ren zum Aus­bau für neue Ganztagsschulen.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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