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Wie Kommunen Kleingartenparks bei der Entwicklung helfen können

Die „Hand­rei­chung zur Ent­wick­lung von Klein­gar­ten­parks“ des Bun­des­in­sti­tuts für Bau‑, Stadt- und Raum­for­schung (BBSR) beschreibt die Schrit­te von der Pla­nung bis zur Pfle­ge sol­cher Anlagen. 

(Illus­tra­ti­on: BBSR)

Klein­gar­ten­parks kom­bi­nie­ren pri­va­te und öffent­li­che Flä­chen und bie­ten öko­lo­gi­sche sowie sozia­le Vor­tei­le. Sie för­dern die Bio­di­ver­si­tät und schaf­fen Erho­lungs­räu­me für die All­ge­mein­heit. Die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Kom­mu­nen, Ver­ei­nen und Ver­bän­den ist ent­schei­dend. Bei­spie­le für Ange­bo­te sind Gemein­schafts­gär­ten und Spiel­plät­ze. Die Pfle­ge­kon­zep­te beto­nen die Ver­ant­wor­tungs­tei­lung zwi­schen Stadt und Vereinen.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen

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