Am 22. März 2026 finden die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz statt.

Der Stimmzettel beinhaltet links die Direktkandidatinnen und ‑kandidaten und rechts die Parteien, ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Pro Wahlzettel ist je ein Kreuz für die Erststimme (direktes Mandat) und die Zweitstimme (Sitzverteilung im Landtag) zulässig, wobei ein Kreuz nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen ist. Ein Stimmzettel wird ungültig, wenn mehr als zwei Kreuze oder zusätzliche Markierungen gemacht werden. Die Reihenfolge der Parteien ergibt sich aus dem letzten Wahlergebnis oder alphabetisch, wenn sie vorher nicht angetreten waren. Für die Briefwahl gelten dieselben Stimmzettel; diese werden jedoch mit einer eidesstattlichen Erklärung per Post übermittelt.