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Wie der Stimmzettel zur Landtagswahl funktioniert

Am 22. März 2026 fin­den die Land­tags­wah­len in Rhein­land-Pfalz statt.

(Foto: Lan­des­wahl­lei­ter RLP)

Der Stimm­zet­tel beinhal­tet links die Direkt­kan­di­da­tin­nen und ‑kan­di­da­ten und rechts die Par­tei­en, ähn­lich wie bei der Bun­des­tags­wahl. Pro Wahl­zet­tel ist je ein Kreuz für die Erst­stim­me (direk­tes Man­dat) und die Zweit­stim­me (Sitz­ver­tei­lung im Land­tag) zuläs­sig, wobei ein Kreuz nicht zwin­gend erfor­der­lich, aber zu emp­feh­len ist. Ein Stimm­zet­tel wird ungül­tig, wenn mehr als zwei Kreu­ze oder zusätz­li­che Mar­kie­run­gen gemacht wer­den. Die Rei­hen­fol­ge der Par­tei­en ergibt sich aus dem letz­ten Wahl­er­geb­nis oder alpha­be­tisch, wenn sie vor­her nicht ange­tre­ten waren. Für die Brief­wahl gel­ten die­sel­ben Stimm­zet­tel; die­se wer­den jedoch mit einer eides­statt­li­chen Erklä­rung per Post übermittelt.

Veröffentlicht unter Vor Ort

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