Fast 200 Badeseen gibt es in Rheinland-Pfalz. Wenn dort allerdings ein Steg oder andere Anlagen zum Baden einladen, hat eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb „fortlaufend“ zu überwachen.
So steht es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Und dafür ist in der Regel die Kommune in der Pflicht. Ein Versicherer der Kommunen in Ostdeutschland, der Kommunale Schadensausgleich (KSA), hat aufgrund des Urteils jetzt davor gewarnt, die Aufsichtspflichten zu verletzen. Ein Schild „Baden auf eigene Gefahr“ reicht demnach nicht.