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Vorsicht bei Badeseen: Ein Schild „Baden auf eigene Gefahr“ reicht nicht

Fast 200 Bade­seen gibt es in Rhein­land-Pfalz. Wenn dort aller­dings ein Steg oder ande­re Anla­gen zum Baden ein­la­den, hat eine Schwimm­auf­sicht den Bade­be­trieb „fort­lau­fend“ zu überwachen. 

(Foto: ANKAWÜ, CC BY-SA 4.0)

So steht es in einem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Und dafür ist in der Regel die Kom­mu­ne in der Pflicht. Ein Ver­si­che­rer der Kom­mu­nen in Ost­deutsch­land, der Kom­mu­na­le Scha­dens­aus­gleich (KSA), hat auf­grund des Urteils jetzt davor gewarnt, die Auf­sichts­pflich­ten zu ver­let­zen. Ein Schild „Baden auf eige­ne Gefahr“ reicht dem­nach nicht. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, News, Vor Ort

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