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Targeting bei Facebook im bestimmten Rahmen doch möglich

(Foto: Pxhere)

Wer auf Social Media oder auf Web­sei­ten Bei­trä­ge ver­öf­fent­licht, möch­te dafür eine größt­mög­li­che Reich­wei­te erzie­len – und kann dafür bei Face­book oder Goog­le zusätz­li­che Lese­rin­nen und Leser ein­kau­fen. Micro­tar­ge­ting nen­nen die Fach­leu­te das geziel­te Aus­spie­len von Bei­trä­gen bei bestimm­ten Zielgruppen. 

(Foto: Pxhere)
(Foto: Pxhe­re)

Im ver­gan­ge­nen Jahr gab es Kri­tik an sol­cher Wer­bung des Kli­ma­schutz­mi­nis­te­ri­ums (MKUEM). Nun hat das Minis­te­ri­um ein Rechts­gut­ach­ten ver­öf­fent­licht. Dem­nach wur­den zum über­wie­gen­den Teil recht­lich unbe­denk­li­che Ziel­grup­pen­kri­te­ri­en ver­wen­det, etwa zu The­men wie Kli­ma, erneu­er­ba­re Ener­gie, Elek­tri­sche Ener­gie und ähn­li­che. Ver­fas­sungs­recht­lich unzu­läs­sig ist dage­gen die Ver­wen­dung eines Kri­te­ri­ums wie „Bünd­nis 90/​Die Grü­nen“ oder ein Aus­schluss­kri­te­ri­um wie „poli­ti­sche Lin­ke“. In einem neu­en Rah­men­kon­zept will das MKUEM die ent­spre­chen­den Fol­ge­run­gen fürs Tar­ge­ting von Anzei­gen beachten. 

Veröffentlicht unter Digitales Leben

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