Wer auf Social Media oder auf Webseiten Beiträge veröffentlicht, möchte dafür eine größtmögliche Reichweite erzielen – und kann dafür bei Facebook oder Google zusätzliche Leserinnen und Leser einkaufen. Microtargeting nennen die Fachleute das gezielte Ausspielen von Beiträgen bei bestimmten Zielgruppen.
Im vergangenen Jahr gab es Kritik an solcher Werbung des Klimaschutzministeriums (MKUEM). Nun hat das Ministerium ein Rechtsgutachten veröffentlicht. Demnach wurden zum überwiegenden Teil rechtlich unbedenkliche Zielgruppenkriterien verwendet, etwa zu Themen wie Klima, erneuerbare Energie, Elektrische Energie und ähnliche. Verfassungsrechtlich unzulässig ist dagegen die Verwendung eines Kriteriums wie „Bündnis 90/Die Grünen“ oder ein Ausschlusskriterium wie „politische Linke“. In einem neuen Rahmenkonzept will das MKUEM die entsprechenden Folgerungen fürs Targeting von Anzeigen beachten.