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Mehr Solarenergie von Dächern auf Kulturdenkmälern

(Foto: Pixabay)

In Rhein­land-Pfalz wird künf­tig im Regel­fall eine Geneh­mi­gung fürs Anbrin­gen von Solar­an­la­gen auf denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den erteilt. Eine neue Richt­li­nie des Innen­mi­nis­te­ri­ums legt fest, dass dem Kli­ma- und Res­sour­cen­schutz bei der Abwä­gung kon­kur­rie­ren­der Inter­es­sen grö­ße­re Bedeu­tung zukommt. 

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(Foto: Pix­a­bay)

Die Geneh­mi­gung kann nur in Aus­nah­me­fäl­len ver­wei­gert wer­den, etwa wenn erheb­li­che Beein­träch­ti­gun­gen von Sub­stanz und Erschei­nungs­bild eines Kul­tur­denk­mals vor­lie­gen. Die neue Ver­wal­tungs­vor­schrift tritt am 15. März 2023 in Kraft. Innen­mi­nis­ter Micha­el Ebling betont, dass auf einem Groß­teil der Kul­tur­denk­mä­ler in Rhein­land-Pfalz nun Solar­an­la­gen mög­lich sein werden. 

Ins­ge­samt sind etwa drei Pro­zent des Gebäu­de­be­stands in Rhein­land-Pfalz denk­mal­ge­schützt. Die Denk­mal­lis­te von Rhein­land-Pfalz umfasst etwa 40.000 Objek­te, dar­un­ter auch Kleindenkmale. 

Veröffentlicht unter Klimaanpassung, Kommunales Wissen, Vor Ort

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