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Mehr Solarenergie von Dächern auf Kulturdenkmälern

(Foto: Pixabay)

In Rheinland-Pfalz wird künftig im Regelfall eine Genehmigung fürs Anbringen von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erteilt. Eine neue Richtlinie des Innenministeriums legt fest, dass dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen größere Bedeutung zukommt.

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Die Genehmigung kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Substanz und Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals vorliegen. Die neue Verwaltungsvorschrift tritt am 15. März 2023 in Kraft. Innenminister Michael Ebling betont, dass auf einem Großteil der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz nun Solaranlagen möglich sein werden.

Insgesamt sind etwa drei Prozent des Gebäudebestands in Rheinland-Pfalz denkmalgeschützt. Die Denkmalliste von Rheinland-Pfalz umfasst etwa 40.000 Objekte, darunter auch Kleindenkmale. 

Veröffentlicht unter Klimaanpassung, Kommunales Wissen, Vor Ort

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