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Mehr als Alarmstufe rot: Welche Regeln in Rheinland-Pfalz gelten

(Foto: Piel media)

Seit die­sem Mon­tag, 0 Uhr, ist die neue Coro­na-Bekämp­fungs­ver­ord­nung in Kraft. Eine unmit­tel­ba­re Fol­ge: Tou­ris­tin­nen und Tou­ris­ten müs­sen spä­tes­tens in der ver­gan­ge­nen Nacht abge­reist sein, denn Cam­ping­plät­ze sind geschlos­sen und Über­nach­tungs­an­ge­bo­te für tou­ris­ti­sche Zwe­cke unter­sagt. Das ist nur eine der Fol­gen, nach­dem sich die Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und Minis­ter­prä­si­den­ten mit der Bun­des­kanz­le­rin auf einen bun­des­weit ein­heit­li­chen „Lock­down light“ ver­stän­digt haben. 

(Foto: Piel media)
(Foto: Piel media)

Wei­te­re Maß­nah­men, die die am Frei­tag erlas­se­ne Ver­ord­nung regelt:

  • Kon­takt­be­schrän­kung: Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit nur mit Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands und eines wei­te­ren Haus­stands (maxi­mal 10 Personen).
  • Schu­len und Kitas blei­ben je nach Infek­ti­ons­ge­sche­hen geöffnet.
  • Arbeit­ge­ber müs­sen Hygie­ne­kon­zep­te umset­zen und sol­len, „wo immer umsetz­bar, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se ermög­li­chen“, wie es als Appell im Beschluss von Bund und Län­dern heißt. In die Ver­ord­nung wur­de das The­ma Arbei­ten von zu Hau­se nicht übernommen.
  • Frei­zeit­ein­rich­tun­gen blei­ben geschlos­sen, etwa Thea­ter, Muse­en, Kinos, Spiel­hal­len, Schwimm­bä­der und Saunen.
  • Sport ist nur noch als Indi­vi­du­al­sport mög­lich – allein, zu zweit oder mit dem eige­nen Hausstand.
  • Gas­tro­no­mie: Restau­rants und Knei­pen blei­ben geschlos­sen, mög­lich blei­ben Lie­fern oder Abho­len von Speisen.
  • Ein­zel­han­del: Geschäf­te dür­fen unter Auf­la­gen öff­nen. Erlaubt ist maxi­mal ein Kun­de pro 10 qm Verkaufsfläche.
  • Dienst­leis­tun­gen: Geschlos­sen blei­ben Kos­me­tik- und Tat­too­stu­di­os sowie Mas­sa­ge­pra­xen. Medi­zi­ni­sche Dienst­leis­tun­gen sind wei­ter­hin möglich.
  • Fri­seu­re dür­fen mit Hygie­ne­kon­zep­ten wei­ter öffnen. 

Wei­te­re Details benennt eine Aus­le­gungs­hil­fe der Lan­des­re­gie­rung. Die Ver­ord­nung gilt bis zum 30. Novem­ber. Die fol­gen­den Links spie­geln den Stand vom Wochen­e­n­en­de wider und könn­ten in den nächs­ten Tagen wei­ter ergänzt wer­den, ins­be­son­de­re bei der Über­sicht über ein­zel­ne Hygie­ne­kon­zep­te. Es emp­fiehlt sich daher ein Ein­stieg über die Sei­te Coro­na-Regeln im Über­blick. Dyna­misch gestal­ten sich auch die geplan­ten Hil­fen für die Wirt­schaft: Die För­der­pro­gram­me für Unter­neh­men sind just in der Aus­ar­bei­tung. Eine Über­sicht beim Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ver­schafft mit einer inter­ak­ti­ven Abfra­ge­mög­lich­keit der per­sön­li­chen Situa­ti­on einen Über­blick dar­über, wel­che Coro­na­hil­fen in Fra­ge kommen. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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