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Mehr als Alarmstufe rot: Welche Regeln in Rheinland-Pfalz gelten

(Foto: Piel media)

Seit diesem Montag, 0 Uhr, ist die neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Eine unmittelbare Folge: Touristinnen und Touristen müssen spätestens in der vergangenen Nacht abgereist sein, denn Campingplätze sind geschlossen und Übernachtungsangebote für touristische Zwecke untersagt. Das ist nur eine der Folgen, nachdem sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin auf einen bundesweit einheitlichen „Lockdown light“ verständigt haben.

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(Foto: Piel media)

Weitere Maßnahmen, die die am Freitag erlassene Verordnung regelt:

  • Kontaktbeschränkung: Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands (maximal 10 Personen).
  • Schulen und Kitas bleiben je nach Infektionsgeschehen geöffnet.
  • Arbeitgeber müssen Hygienekonzepte umsetzen und sollen, „wo immer umsetzbar, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause ermöglichen“, wie es als Appell im Beschluss von Bund und Ländern heißt. In die Verordnung wurde das Thema Arbeiten von zu Hause nicht übernommen.
  • Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, etwa Theater, Museen, Kinos, Spielhallen, Schwimmbäder und Saunen.
  • Sport ist nur noch als Individualsport möglich – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Gastronomie: Restaurants und Kneipen bleiben geschlossen, möglich bleiben Liefern oder Abholen von Speisen.
  • Einzelhandel: Geschäfte dürfen unter Auflagen öffnen. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche.
  • Dienstleistungen: Geschlossen bleiben Kosmetik- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Medizinische Dienstleistungen sind weiterhin möglich.
  • Friseure dürfen mit Hygienekonzepten weiter öffnen. 

Weitere Details benennt eine Auslegungshilfe der Landesregierung. Die Verordnung gilt bis zum 30. November. Die folgenden Links spiegeln den Stand vom Wochenenende wider und könnten in den nächsten Tagen weiter ergänzt werden, insbesondere bei der Übersicht über einzelne Hygienekonzepte. Es empfiehlt sich daher ein Einstieg über die Seite Corona-Regeln im Überblick. Dynamisch gestalten sich auch die geplanten Hilfen für die Wirtschaft: Die Förderprogramme für Unternehmen sind just in der Ausarbeitung. Eine Übersicht beim Bundeswirtschaftsministerium verschafft mit einer interaktiven Abfragemöglichkeit der persönlichen Situation einen Überblick darüber, welche Coronahilfen in Frage kommen. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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