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Mehr als 100.000 Wahlplakate zur Landtagswahl erwartet

In Rhein­land-Pfalz begin­nen die Par­tei­en, mehr als 100.000 Wahl­pla­ka­te für die Land­tags­wahl am 22. März 2026 aufzuhängen.

(Illus­tra­ti­on: iStock/​Togapix)

Abhän­gig von den Kom­mu­nen gel­ten unter­schied­li­che Rege­lun­gen zum Zeit­punkt der Pla­ka­tie­rung, die etwa sechs Wochen vor der Wahl beginnt. Ver­bo­te exis­tie­ren für das Anbrin­gen an Ver­kehrs­zei­chen, Ampeln und Brü­cken­ge­län­dern, und auch die Plat­zie­rung an tou­ris­ti­schen Orten ist oft unter­sagt. Par­tei­en müs­sen früh­zei­ti­ges Auf­hän­gen sowie das Unter­las­sen der Ent­fer­nung nach der Wahl ver­mei­den, andern­falls dro­hen Geld­stra­fen. Akti­ver Van­da­lis­mus, wie das Zer­stö­ren von Pla­ka­ten, wird juris­tisch ver­folgt. Trotz digi­ta­ler Alter­na­ti­ven bleibt die Pla­kat­wer­bung ein zen­tra­ler Bestand­teil des Wahl­kampfs, da sie Visi­bi­li­tät und Auf­merk­sam­keit generiert.

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