In Rheinland-Pfalz beginnen die Parteien, mehr als 100.000 Wahlplakate für die Landtagswahl am 22. März 2026 aufzuhängen.

Abhängig von den Kommunen gelten unterschiedliche Regelungen zum Zeitpunkt der Plakatierung, die etwa sechs Wochen vor der Wahl beginnt. Verbote existieren für das Anbringen an Verkehrszeichen, Ampeln und Brückengeländern, und auch die Platzierung an touristischen Orten ist oft untersagt. Parteien müssen frühzeitiges Aufhängen sowie das Unterlassen der Entfernung nach der Wahl vermeiden, andernfalls drohen Geldstrafen. Aktiver Vandalismus, wie das Zerstören von Plakaten, wird juristisch verfolgt. Trotz digitaler Alternativen bleibt die Plakatwerbung ein zentraler Bestandteil des Wahlkampfs, da sie Visibilität und Aufmerksamkeit generiert.