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Maske auf! Von diesem Montag an gilt Pflicht zum Tragen eines Schutzes

(Foto: Pixabay)

Von diesem Montag an gilt in Rheinland-Pfalz die Pflicht, eine Maske zu tragen – bei Nutzung von Bussen und Bahnen und beim Einkaufen. Fürs Durchsetzen und die Kontrolle sind die Städte und Gemeinden zuständig.

(Foto: Pixabay)
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Die Polizei leistet Amtshilfe. Wer sich nicht an die Pflicht hält, wird zunächst ermahnt. Von nächster Woche an wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhoben. Mitarbeitende in den Geschäften müssen keine Masken tragen, wenn Trennwände im Einsatz sind. Auch Kinder bis sechs und besondere Gruppen sind von der Pflicht ausgenommen. Geschäfte ohne Trennvorrichtung oder Maskenschutz für Mitarbeitende müssen 250 Euro bezahlen. 

Dennoch gelten auch mit Masken weiterhin die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter und die bekannten Hygieneregeln. Wie das „Ärzteblatt“ berichtet, husten Covid-19-Patienten Viren auch durch chirurgische Masken und Baumwollmasken hindurch.