Menü Schließen

Bund will 100 Milliarden Euro in die Kommunen investieren

Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Gesetz­ent­wurf „Län­der-und-Kom­mu­nal-Infra­struk­tur­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (LuKIFG)“ in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Das Gesetz soll 100 Mil­li­ar­den Euro aus dem Son­der­ver­mö­gen „Infra­struk­tur und Kli­ma­neu­tra­li­tät“ für Inves­ti­tio­nen der Län­der und Kom­mu­nen bereitstellen.

Auf Rhein­land-Pfalz ent­fal­len davon 4,85 Mil­li­ar­den Euro. Die Ver­tei­lung erfolgt in Anleh­nung an den König­stei­ner Schlüs­sel. Das Geld ist für Inves­ti­tio­nen in Berei­che wie Bevöl­ke­rungs­schutz, Ver­kehr, Kran­ken­häu­ser, Ener­gie und Wär­me, Bil­dung, Betreu­ung, Wis­sen­schaft, For­schung und Digi­ta­li­sie­rung vor­ge­se­hen. För­der­fä­hig sind Vor­ha­ben ab 50.000 Euro, die nicht vor dem 1. Janu­ar 2025 begon­nen wur­den; bis Ende 2036 müs­sen sie bewil­ligt sein, bis Ende 2042 abge­nom­men und 2043 abge­rech­net sein. Die Län­der wäh­len die Pro­jek­te, berich­ten dem Bund jähr­lich ab Janu­ar 2026 über geplan­te, begon­ne­ne und abge­schlos­se­ne Maß­nah­men und sichern die zweck­ent­spre­chen­de Ver­wen­dung. Bei­spie­le sind sanier­te Brü­cken, neue Kita-Plät­ze oder moder­ne Gerä­te im Krankenhaus.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen

Ähnliche Themen