Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)“ in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für Investitionen der Länder und Kommunen bereitstellen.
Auf Rheinland-Pfalz entfallen davon 4,85 Milliarden Euro. Die Verteilung erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Das Geld ist für Investitionen in Bereiche wie Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhäuser, Energie und Wärme, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgesehen. Förderfähig sind Vorhaben ab 50.000 Euro, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden; bis Ende 2036 müssen sie bewilligt sein, bis Ende 2042 abgenommen und 2043 abgerechnet sein. Die Länder wählen die Projekte, berichten dem Bund jährlich ab Januar 2026 über geplante, begonnene und abgeschlossene Maßnahmen und sichern die zweckentsprechende Verwendung. Beispiele sind sanierte Brücken, neue Kita-Plätze oder moderne Geräte im Krankenhaus.