Kommunen erhalten künftig mehr Möglichkeiten bei der örtlichen Verkehrsführung – vorausgesetzt, ein Gesetzentwurf der Bundesregierung passiert den Bundestag und den Bundesrat.
So können Städte und Gemeinden künftig leichter Tempo-30-Regelungen an Spielplätzen, Schulwegen, Krankenhäusern oder Zebrastreifen einführen. Auch werden Sonderspuren für umweltfreundliche Autos und Anwohnerparkzonen leichter umsetzbar.
Hintergrund ist eine geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Demnach ist nicht mehr allein die „Leichtigkeit und Sicherheit“ des Verkehrs die Maxime für Eingriffe in den Verkehr. Künftig zählen auch der Schutz der Umwelt, der Gesundheit oder die Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung dazu.