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Straßenverkehrsgesetz: Mehr Spielraum für lokale Verkehrspolitik

(Foto: Pixabay)

Kom­mu­nen erhal­ten künf­tig mehr Mög­lich­kei­ten bei der ört­li­chen Ver­kehrs­füh­rung – vor­aus­ge­setzt, ein Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung pas­siert den Bun­des­tag und den Bundesrat. 

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So kön­nen Städ­te und Gemein­den künf­tig leich­ter Tem­po-30-Rege­lun­gen an Spiel­plät­zen, Schul­we­gen, Kran­ken­häu­sern oder Zebra­strei­fen ein­füh­ren. Auch wer­den Son­der­spu­ren für umwelt­freund­li­che Autos und Anwoh­ner­park­zo­nen leich­ter umsetzbar. 

Hin­ter­grund ist eine geplan­te Ände­rung des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes: Dem­nach ist nicht mehr allein die „Leich­tig­keit und Sicher­heit“ des Ver­kehrs die Maxi­me für Ein­grif­fe in den Ver­kehr. Künf­tig zäh­len auch der Schutz der Umwelt, der Gesund­heit oder die Unter­stüt­zung der städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lung dazu. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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