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Normenkontrollrat bemängelt Digitalisierung der Verwaltung

Der Natio­na­le Nor­men­kon­troll­rat bemän­gelt den stark gestie­ge­nen Erfül­lungs­auf­wand für neue Geset­ze und kri­ti­siert eine sto­cken­de Digi­ta­li­sie­rung der Verwaltung. 

(Grafik: NKR)
(Gra­fik: NKR)

In sei­nem Jah­res­be­richt benennt das Gre­mi­um aku­ten Hand­lungs­be­darf bei der Umset­zung des Online-Zugangs­ge­set­zes, das flä­chen­de­ckend 575 Ver­wal­tungs­leis­tun­gen als online nutz­bar ursprüng­lich zum 31. Dezem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res vor­schreibt.

Mit einem Wim­mel­bild illus­triert der Rat sei­ne Kri­tik: Es zeigt eine gro­ße Zahl an zustän­di­gen Behör­den beim Bund, in den Län­dern und Kom­mu­nen, dazu Orga­ni­sa­tio­nen, „Think Tanks“ und Initia­ti­ven der öffent­li­chen Hand. Der Nor­men­kon­troll­rat ver­langt ein OZG-Nach­fol­ge­ge­setz. Der Nor­men­kon­troll­rat ist ein unab­hän­gi­ges Bera­tungs­gre­mi­um der Bun­des­re­gie­rung. Er prüft seit 2006 die Kos­ten, die durch Geset­zes- und Ver­ord­nungs­ent­wür­fe der Bun­des­re­gie­rung ent­ste­hen. (Gra­fik: NKR)

Veröffentlicht unter Digitalisierung

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