Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der digitale Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen lässt.

Diese Änderung soll die Versorgung in ländlichen Gebieten verbessern und neue Chancen für regionale Produkte schaffen. Personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen dürfen bis zu zwölf Stunden zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet sein. Auch hybride Verkaufsstellen, die nur teilweise mit Personal arbeiten, sind betroffen. Die Neuregelung bietet mehr Rechtssicherheit für Betreiberinnen und Betreiber. Zudem werden die Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen präzisiert und das Landesgesetz über Messen aufgehoben.