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Maske auf! Von diesem Montag an gilt Pflicht zum Tragen eines Schutzes

(Foto: Pixabay)

Von die­sem Mon­tag an gilt in Rhein­land-Pfalz die Pflicht, eine Mas­ke zu tra­gen – bei Nut­zung von Bus­sen und Bah­nen und beim Ein­kau­fen. Fürs Durch­set­zen und die Kon­trol­le sind die Städ­te und Gemein­den zuständig. 

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(Foto: Pix­a­bay)

Die Poli­zei leis­tet Amts­hil­fe. Wer sich nicht an die Pflicht hält, wird zunächst ermahnt. Von nächs­ter Woche an wird ein Ver­war­nungs­geld von 10 Euro erho­ben. Mit­ar­bei­ten­de in den Geschäf­ten müs­sen kei­ne Mas­ken tra­gen, wenn Trenn­wän­de im Ein­satz sind. Auch Kin­der bis sechs und beson­de­re Grup­pen sind von der Pflicht aus­ge­nom­men. Geschäf­te ohne Trenn­vor­rich­tung oder Mas­ken­schutz für Mit­ar­bei­ten­de müs­sen 250 Euro bezahlen. 

Den­noch gel­ten auch mit Mas­ken wei­ter­hin die Abstands­re­geln von min­des­tens 1,50 Meter und die bekann­ten Hygie­ne­re­geln. Wie das „Ärz­te­blatt“ berich­tet, hus­ten Covid-19-Pati­en­ten Viren auch durch chir­ur­gi­sche Mas­ken und Baum­woll­mas­ken hindurch. 

Veröffentlicht unter EA-Newsletter, News

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