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Landtagswahl: Briefwahl wird immer populärer

Die Land­tags­wahl in Rhein­land-Pfalz fin­det am 22. März 2026 statt, und die Brief­wahl ist bereits im Gange.

(Foto: iStock/​Firn)

Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen direkt nach Erhalt der Wahl­be­nach­rich­ti­gung bean­tragt wer­den, spä­tes­tens jedoch bis zum 20. März um 15 Uhr. Dies kann über ein For­mu­lar auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung, per form­lo­ser Antrag­stel­lung oder per­sön­lich im Wahl­amt erfol­gen. Um die Gül­tig­keit der Stim­me zu gewähr­leis­ten, muss der Wahl­schein mit unter­schrie­be­nem Stimm­zet­tel recht­zei­tig im rich­ti­gen Umschlag bis 18 Uhr am Wahl­sonn­tag in der zustän­di­gen Kom­mu­ne ein­ge­hen. Feh­ler wie feh­len­der Wahl­schein oder ver­spä­te­te Abga­be füh­ren zur Ungül­tig­keit der Stim­me. Die Brief­wahl wird immer popu­lä­rer, ins­be­son­de­re bei älte­ren Wahl­be­rech­tig­ten. Bei der letz­ten Bun­des­tags­wahl 2025 stell­ten 45,7 Pro­zent der Wahl­be­rech­tig­ten einen Antrag auf Briefwahl.

Veröffentlicht unter Vor Ort

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