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Landresregierung bringt Milliardenpaket für Kommunen auf den Weg

Die Lan­des­re­gie­rung Rhein­land-Pfalz plant mit einem Gesetz­ent­wurf die Errich­tung eines recht­lich selbst­stän­di­gen Son­der­ver­mö­gens zur geziel­ten Stär­kung von Bil­dung, Kli­ma und Infrastruktur.

https://​ea​-rlp​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​6​/​0​2​/​i​m​a​g​e​.​j​peg

Das Gesamt­vo­lu­men setzt sich aus rund 4,85 Mil­li­ar­den Euro Bun­des­mit­teln sowie einer lan­des­sei­ti­gen Auf­sto­ckung um 600 Mil­lio­nen Euro zusam­men. Die­se Finanz­mit­tel ent­fal­len gemäß einer fes­ten Quo­te zu 60 Pro­zent auf die Kom­mu­nen und zu 40 Pro­zent auf Vor­ha­ben des Lan­des. Zu den geför­der­ten Maß­nah­men zäh­len bei­spiels­wei­se die ener­ge­ti­sche Sanie­rung öffent­li­cher Gebäu­de oder die digi­ta­le Aus­stat­tung für Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Die Zuwei­sung der Gel­der an die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te erfolgt dabei pri­mär auf Basis der Ein­woh­ner­zahl. Der ver­an­schlag­te Zeit­raum für die Umset­zung der Inves­ti­tio­nen erstreckt sich bis zum 31. Dezem­ber 2042.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen

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