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Gericht entscheidet: Kommunen dürfen Verpackungssteuer einführen

(Foto: iStock)

Die Stadt Tübin­gen in Baden-Würt­tem­berg hat einen Sieg errun­gen, der auch Aus­wir­kun­gen auf Kom­mu­nen in Rhein­land-Pfalz haben könn­te: Die Stadt darf eine Steu­er auf Ein­weg­ver­pa­ckun­gen erhe­ben. Die­se Ent­schei­dung hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig getroffen. 

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Ursprüng­lich hat­te die Besit­ze­rin eines McDonald’s in Tübin­gen gegen die­se Steu­er geklagt, da sie mein­te, die Stadt hät­te nicht das Recht, eine sol­che Steu­er ein­zu­füh­ren. Das Gericht in Leip­zig sah das aber anders. Es ent­schied, dass die Steu­er hilft, Müll zu ver­mei­den und daher im Ein­klang mit den Zie­len des Bun­des­ge­setz­ge­bers steht. Aller­dings muss Tübin­gen im Detail ein paar Ände­run­gen vor­neh­men, um die Steu­er fai­rer zu gestal­ten. 

Der­zeit kos­tet in Tübin­gen die Papp­schach­tel für die Pom­mes fri­tes oder den Weg­werf­be­cher jeweils 50 Cent extra. Für Ein­weg-Besteck, Trink­hal­me oder Eis­löf­fel sind je 20 Cent fäl­lig. Die Stadt spricht von Mehr­ein­nah­men von 200.000 Euro im Jahr, betrof­fen sind rund 440 Betrie­be. In Rhein­land-Pfalz erwä­gen nach einem Bericht des SWR Lud­wigs­ha­fen, Neu­stadt und Spey­er eine ähn­li­che Rege­lung. Laut SWR könn­ten so meh­re­re 100.000 Euro Ent­sor­gungs­kos­ten ein­ge­spart wer­den. In Tübin­gen sei im ers­ten Monat das Müll­auf­kom­men um 15 Pro­zent gesunken. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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