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Gericht entscheidet: Kommunen dürfen Verpackungssteuer einführen

(Foto: iStock)

Die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg hat einen Sieg errungen, der auch Auswirkungen auf Kommunen in Rheinland-Pfalz haben könnte: Die Stadt darf eine Steuer auf Einwegverpackungen erheben. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig getroffen.

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Ursprünglich hatte die Besitzerin eines McDonald’s in Tübingen gegen diese Steuer geklagt, da sie meinte, die Stadt hätte nicht das Recht, eine solche Steuer einzuführen. Das Gericht in Leipzig sah das aber anders. Es entschied, dass die Steuer hilft, Müll zu vermeiden und daher im Einklang mit den Zielen des Bundesgesetzgebers steht. Allerdings muss Tübingen im Detail ein paar Änderungen vornehmen, um die Steuer fairer zu gestalten. 

Derzeit kostet in Tübingen die Pappschachtel für die Pommes frites oder den Wegwerfbecher jeweils 50 Cent extra. Für Einweg-Besteck, Trinkhalme oder Eislöffel sind je 20 Cent fällig. Die Stadt spricht von Mehreinnahmen von 200.000 Euro im Jahr, betroffen sind rund 440 Betriebe. In Rheinland-Pfalz erwägen nach einem Bericht des SWR Ludwigshafen, Neustadt und Speyer eine ähnliche Regelung. Laut SWR könnten so mehrere 100.000 Euro Entsorgungskosten eingespart werden. In Tübingen sei im ersten Monat das Müllaufkommen um 15 Prozent gesunken. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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