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Digitale Marktplätze lindern Umsatzeinbrüche im Einzelhandel

(Illustration: Pixabay/EA)

Wie vie­le Gewer­be­zwei­ge lei­det auch der Ein­zel­han­del unter den Beschrän­kun­gen durch Coro­na. Digi­ta­le Markt­plät­ze ent­wi­ckeln sich zur Alter­na­ti­ve. Denn Abhol‑, Lie­fer- und Bring­diens­te sind unter Auf­la­gen erlaubt. 

(Illustration: Pixabay/EA)
(Illus­tra­ti­on: Pixabay/​EA)

„Click & Coll­ect“ nen­nen die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer und das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um die­se Mög­lich­keit: Online oder tele­fo­nisch kön­nen Kun­din­nen und Kun­den Waren bestel­len und anschlie­ßend abho­len oder sich lie­fern las­sen. Davon machen in Rhein­land-Pfalz meh­re­re Platt­for­men Gebrauch, etwa bei „Koblenz bringt’s“ oder „Zwei­brü­cken bringt’s“.

Mit dem Pro­gramm „Digi­Boost“ unter­stützt dar­über hin­aus das Land klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men bei der dafür nöti­gen Digi­ta­li­sie­rung, etwa fürs Ein­rich­ten von Online-Shops. Bis zu 15.000 Euro an Zuschüs­sen gewährt die Inves­ti­ti­ons- und Struk­tur­bank (ISB) Rhein­land-Pfalz. Im Nach­bar­land Luxem­burg hat übri­gens das Land die Ein­rich­tung einer Kauf­platt­form für meh­re­re Städ­te übernommen.

Veröffentlicht unter Digitalisierung

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