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Bund fördert Sanierung von Sportstätten mit 333 Millionen Euro

Das Bun­des­pro­gramm „Sanie­rung kom­mu­na­ler Sport­stät­ten“ („SKS“) stellt für die Jah­re 2025/​2026 ins­ge­samt 333 Mil­lio­nen Euro aus dem Son­der­ver­mö­gen „Infra­struk­tur und Kli­ma­neu­tra­li­tät“ für lang­fris­ti­ge Inves­ti­tio­nen in kom­mu­na­le Sport­stät­ten mit beson­de­rer regio­na­ler oder über­re­gio­na­ler Bedeu­tung bereit.

(Foto: iStock/​Photosampler)

Geför­dert wer­den vor allem die umfas­sen­de bau­li­che Sanie­rung und Moder­ni­sie­rung von Sport­an­la­gen wie Hal­len­bä­dern, Frei­bä­dern, Sport­plät­zen oder Ten­nis­plät­zen, bei Gebäu­den mit Schwer­punkt auf ener­ge­ti­scher Sanie­rung, wäh­rend Ersatz­neu­bau­ten nur in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich sind. Ein Bei­spiel ist die Moder­ni­sie­rung eines alten Frei­bads, bei der Becken, Tech­nik und Gebäu­de ener­ge­tisch erneu­ert wer­den, damit die Anla­ge wie­der voll­stän­dig nutz­bar ist. Kom­mu­nen kön­nen ihre Inter­es­sen­be­kun­dun­gen bis zum 15. Janu­ar 2026 über das För­der­por­tal des Bun­des „easy-Online“ ein­rei­chen, das ab dem 10. Novem­ber 2025 frei­ge­schal­tet ist.

Veröffentlicht unter Vor Ort, Kommunales Wissen

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