Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ („SKS“) stellt für die Jahre 2025/2026 insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für langfristige Investitionen in kommunale Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung bereit.

Gefördert werden vor allem die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen wie Hallenbädern, Freibädern, Sportplätzen oder Tennisplätzen, bei Gebäuden mit Schwerpunkt auf energetischer Sanierung, während Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen möglich sind. Ein Beispiel ist die Modernisierung eines alten Freibads, bei der Becken, Technik und Gebäude energetisch erneuert werden, damit die Anlage wieder vollständig nutzbar ist. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal des Bundes „easy-Online“ einreichen, das ab dem 10. November 2025 freigeschaltet ist.