Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ („SKS“) stellt für die Jahre 2025/2026 insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für langfristige Investitionen in kommunale Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung bereit.