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So erhalten Mitarbeitende in Kommunen das 49-Euro-Ticket für 34,30 Euro

(Foto: iStock)

Am 1. Mai star­tet das 49-Euro-Ticket deutsch­land­weit. Der Ver­kauf hat online bereits begon­nen. Damit lässt sich der kom­plet­te Nah- und Regio­nal­ver­kehr in Deutsch­land nut­zen, also Bus­se und Bah­nen. Aus­ge­nom­men sind ICEs und ICs. 

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Beson­ders geeig­net sind die Tickets somit für Pend­le­rin­nen und Pend­ler. Spielt der Arbeit­ge­ber mit, kann der Preis fürs Ticket auf nur noch 34,30 Euro sin­ken: Vor­aus­set­zung für die­ses soge­nann­te Job­ti­cket ist, dass das Unter­neh­men oder der Dienst­herr das Ticket mit min­des­tens 25 Pro­zent bezu­schus­sen. Dann gewäh­ren Bund und Län­der einen wei­te­ren Abschlag von fünf Pro­zent. 

Stutt­gart und Mün­chen haben bereits beschlos­sen, allen städ­ti­schen Beschäf­tig­ten das Ticket zu schen­ken – auch um die jewei­li­ge Ver­wal­tung als Arbeit­ge­ber attrak­ti­ver zu machen. 

Der Bund stellt jähr­lich für den Ver­lust­aus­gleich rund 1,5 Mil­li­ar­den Euro bereit. Die Län­der betei­li­gen sich in glei­cher Höhe.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Nahversorgung

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