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Künftig kein Mikro-Targeting bei politischer Werbung erlaubt

Eine neue Ver­ord­nung der EU zur Trans­pa­renz und zum Tar­ge­ting poli­ti­scher Wer­bung ist jetzt in Kraft getreten.

(Foto: iStock/​Niwat Khongpraphat)

Sie ver­langt kla­re Kenn­zeich­nung poli­ti­scher Wer­bung im Digi­ta­len und schränkt das soge­nann­te Mikro-Tar­ge­ting ein, das geziel­te Anspre­chen von klei­nen Ziel­grup­pen. Deren Daten dür­fen nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung genutzt wer­den. Das hat unter ande­rem Aus­wir­kun­gen auf Social-Media-Wer­bung. Exter­ne Finan­zie­rung aus Nicht-EU-Län­dern ist kurz vor Wah­len ver­bo­ten. Ein zen­tra­les Online-Archiv soll die Nach­voll­zieh­bar­keit von Anzei­gen ver­bes­sern. Die Rege­lun­gen zie­len dar­auf, Mani­pu­la­tio­nen zu redu­zie­ren und die Rechen­schafts­pflicht zu erhö­hen. Sie gel­ten künf­tig auch bei Kommunalwahlen

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