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Es gibt keinen Grund, 16- und 17-Jährige nicht wählen zu lassen

(Grafik: Pixabay)

Bei der Euro­pa­wahl im nächs­ten Jahr dür­fen sie wäh­len, bei Kommunal‑, Land­tags- und Bun­des­tags­wah­len nicht: Für 16- und 17-Jäh­ri­ge sind die Par­la­ments­wah­len in Rhein­land-Pfalz nicht ein­heit­lich geregelt. 

(Grafik: Pixabay)
(Gra­fik: Pixabay)

Die Lan­des­re­gie­rung will das Wahl­al­ter auch für Kom­mu­nal- und Land­tags­wah­len auf 16 Jah­re sen­ken. Eben­so plant die Bun­des­re­gie­rung dies für die Bun­des­tags­wahl. Aller­dings ist sowohl auf Lan­des- als auch auf Bun­des­ebe­ne eine Zwei­drit­tel­mehr­heit erfor­der­lich. 

Unter­des­sen kom­men zwei Poli­tik­wis­sen­schaft­ler in einer Stu­die für die Otto-Bren­ner-Stif­tung zu dem Ergeb­nis, dass es kei­nen Grund gibt, an der poli­ti­schen Par­ti­zi­pa­ti­ons­fä­hig­keit der 16- und 17-Jäh­ri­gen zu zwei­feln. Aller­dings schei­nen Wahl­mög­lich­kei­ten nur auf kom­mu­na­ler oder Lan­des­ebe­ne wenig geeig­net, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne für Poli­tik zu inter­es­sie­ren. Zudem füh­re der bun­des­wei­te „Fli­cken­tep­pich von Wahl­al­ters­gren­zen“ zu erheb­li­chen Fehl­ein­schät­zun­gen bei Jugend­li­chen, war­nen die For­scher. Vie­le wüss­ten nicht, ob und bei wel­chen Wah­len sie wäh­len dürften.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort