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Bayern zeichnet besonders onlineaffine Kommunen mit Label aus

(Illustration: Digitalministerium Bayern)

In Bay­ern wird die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung mit­hil­fe einer Pla­ket­te vor­an­ge­trie­ben. Kom­mu­nen wer­den dazu ange­hal­ten, ihre Dienst­leis­tun­gen digi­tal über das Bay­ern­Por­tal anzubieten.

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(Illus­tra­ti­on: Digi­tal­mi­nis­te­ri­um Bay­ern)
Die Initia­ti­ve „Digi­ta­les Amt“ des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Digi­ta­les wür­digt Behör­den, die in der Digi­ta­li­sie­rung beson­ders weit fort­ge­schrit­ten sind, mit einem spe­zi­el­len Label. Um als „Digi­ta­les Amt“ aus­ge­zeich­net zu wer­den, müs­sen Kom­mu­nen min­des­tens 50 Online-Ver­fah­ren auf ihrer Sei­te im Bay­ern­Por­tal ver­lin­ken. Online-Ver­fah­ren umfas­sen digi­ta­le Diens­te, die es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie Unter­neh­men ermög­li­chen, mit der Ver­wal­tung elek­tro­nisch zu kom­mu­ni­zie­ren. Nicht alle digi­ta­len Ange­bo­te zäh­len als Online-Ver­fah­ren; aus­ge­schlos­sen sind bei­spiels­wei­se rei­ne Infor­ma­ti­ons­sei­ten ohne inter­ak­ti­ve Elemente.

Veröffentlicht unter Digitalisierung

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