„Leichte Sprache“ ist eine speziell geregelte einfache Sprache. Sie hilft Menschen, Texte zu verstehen. Bald müssen Städte und Dörfer in Deutschland auf ihren Web-Seiten an mehr Stellen Leichte Sprache benutzen.
Termin ist der 23. September. Eine EU-Richtlinie schreibt das vor. Der Bund hat die Regeln in nationales Recht umgesetzt. Leichte Sprache ist dabei nur eine Vorgabe. Auch Deutsche Gebärdensprache wird Pflicht. Und Barrierefreiheit. Barriere bedeutet: Hindernis. Die Bedienung der Web-Seiten muss ohne Hindernis möglich sein. Bilder müssen „Alt-Texte“ enthalten. Und die Webseite muss mit Tasten bedienbar werden.
(Sie ahnen es bestimmt: Dieser Text wurde versuchsweise in Leichte Sprache übersetzt. Jeder Satz enthält dafür nur eine Aussage. Und schwierige Wörter sind zu vermeiden.)
- Fragen und Antworten zur Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen (Übersicht der Knappschaft Bahn See)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (Seite beim Bundesamt für Justiz)
- BITV/WCAG-Test (älterer Fragebogen für den Test auf Barrierefreiheit)
- Was ist Barriere-Freiheit? (Text in Leichter Sprache beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)
- Was Kommunen wissen müssen (Bericht im Magazin „Kommunal“)