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Barrierefreiheit auf Web-Seiten: Ab September wird mehr Leichte Sprache Pflicht

(Illustration: Inclusion Europe)

„Leich­te Spra­che“ ist eine spe­zi­ell gere­gel­te ein­fa­che Spra­che. Sie hilft Men­schen, Tex­te zu ver­ste­hen. Bald müs­sen Städ­te und Dör­fer in Deutsch­land auf ihren Web-Sei­ten an mehr Stel­len Leich­te Spra­che benutzen. 

(Illustration: Inclusion Europe)
(Illus­tra­ti­on: Inclu­si­on Euro­pe)

Ter­min ist der 23. Sep­tem­ber. Eine EU-Richt­li­nie schreibt das vor. Der Bund hat die Regeln in natio­na­les Recht umge­setzt. Leich­te Spra­che ist dabei nur eine Vor­ga­be. Auch Deut­sche Gebär­den­spra­che wird Pflicht. Und Bar­rie­re­frei­heit. Bar­rie­re bedeu­tet: Hin­der­nis. Die Bedie­nung der Web-Sei­ten muss ohne Hin­der­nis mög­lich sein. Bil­der müs­sen „Alt-Tex­te“ ent­hal­ten. Und die Web­sei­te muss mit Tas­ten bedien­bar werden.

(Sie ahnen es bestimmt: Die­ser Text wur­de ver­suchs­wei­se in Leich­te Spra­che über­setzt. Jeder Satz ent­hält dafür nur eine Aus­sa­ge. Und schwie­ri­ge Wör­ter sind zu vermeiden.) 

Veröffentlicht unter Digitalisierung, EA-Newsletter, Kommunales Wissen, Vor Ort

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